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Kanton will Gebühren vereinheitlichen

Kanton. Der Kanton hat das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes eingeleitet. Damit sollen Gebühren kantonsweit vereinheitlicht und für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden.

Nach einem Bundesgerichtsentscheid von 2018 zu Parkgebühren und einer nachfolgenden Empfehlung des kantonalen Rechtsdienstes begannen die Schwyzer Gemeinden und Bezirke die Rechtmässigkeit ihrer Gebührenverordnungen zu überprüfen. In einem neuen Kapitel «Gebühren» im Finanzhaushaltsgesetz sollen nun die Gebühren im Kanton vereinheitlicht werden. «Mit der Vorlage werden keine neuen Gebühren eingeführt oder Gebührentarife angepasst », schreibt der Kanton. Der Entwurf des teilrevidierten Gesetzes geht bis Oktober in die Vernehmlassung.

In dem Bundesgerichtsurteil war festgehalten worden, dass eine Ausserschwyzer Gemeinde keine ausreichende gesetzliche Grundlage besass, um Langzeit-Parkgebühren zu erheben. Der Unterschied zum Kurzzeitparkieren liegt darin, dass dieses als «schlichter Gemeingebrauch » und das Langzeitparkieren als «gesteigerter Gemeingebrauch » eingestuft wird. Dabei sei die Grenze zwischen den beiden bis heute aber nicht ausreichend gesetzlich geregelt, meint die Schwyzer Regierung.

Mit einer sogenannten Auffangregelung soll diese juristische Lücke nun beseitigt werden und generell für eine Vereinheitlichung der Gebühren im ganzen Kanton gesorgt werden. Betroffen sind Verwaltungs-, Benutzungs- und Konzessionsgebühren. Festgelegt werden auch die Massstäbe bei der Gebührenregelung./ eva.

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