Veröffentlicht am

Geldstrafe und Busse für Beinahe-Crash mit Zug

Geldstrafe und Busse für  Beinahe-Crash mit Zug Geldstrafe und Busse für  Beinahe-Crash mit Zug

Ein Mann geriet im Oktober mit seinem Auto zwischen die Schranken beim Bahnübergang in Wollerau. Zwar wurde niemand verletzt, doch der Vorfall hat strafrechtliche Konsequenzen.

Anfang Oktober 2023 sorgte ein spektakulärer Unfall in Wollerau für Furore – und ein veritables Verkehrschaos. Ein 42-jähriger Lenker eines Personenwagens war im stockenden Feierabendverkehr bergwärts unterwegs und mit seinem Fahrzeug zwischen die sich senkenden Bahnschranken geraten. Ein herannahender Zug der Schweizerischen Südostbahn (SOB) verhiess das Schlimmste – dank eines geistesgegenwärtigen Manövers des Lenkers kam es aber nicht dazu. Denn er lenkte seinen Wagen seitwärts von den Schienen weg, ganz dicht an die Bahnschranke heran, er und sein Beifahrer verliessen daraufhin das Fahrzeug. Und so kam es «nur» zu einer Streifkollision mit dem talwärts fahrenden SOB-Zug. Dessen Lokführer hat-te zwar sofort eine Vollbremsung eingeleitet, doch konnte er den Crash nicht mehr verhindern. Strafrechtliche Folgen waren nicht zu vermeiden Verletzt wurde zum Glück niemand, es entstand aber am Zug, dem Auto und der Bahninfrastruktur Sachschaden. Beidseits des Bahnübergangs gab es einen langen Rückstau, der Bahnverkehr war lange unterbrochen.

Mittlerweile erhielt der fehlbare Lenker, ein in Deutschland wohnhafter Türke, Post von der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz. Diese verurteilt den Mann per Strafbefehl we-gen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 820 Franken und 1100 Franken Verfahrenskosten berappen. Der Betrag von insgesamt 1920 Franken wird mittels eines sichergestellten Geldbetrags beglichen. Laut Staatsanwaltschaft wäre dieser Unfall mit der gebotenen Vorsicht durchaus zu verhindern gewesen.

Share
LATEST NEWS