Drogentest: Bruder sollte Kopf hinhalten
Schwyz. Ganz übel spielte ein 56-jähriger Türke aus dem Kanton St.Gallen seinem Bruder und seiner Schwester mit. Im vergangenen Jahr nahm er wiederholt den Schlüssel für das Auto seines Bruders aus der Wohnung seiner Schwester im Kanton Zürich und fuhr ohne ihre Einwilligung damit herum. Daneben konsumierte er innerhalb der vergangenen drei Jahre mehrmals täglich Marihuana und zwei Gramm Kokain pro Woche.
Im Februar kam es dann zum Eklat. Bei der Autobahnausfahrt Pfäffikon geriet er in eine Polizeikontrolle. Dabei wurde er mit 140 Mikrogramm Kokain und 5,6 Mikrogramm THC (berauschender Wirkstoff von Cannabis) im Blut erwischt. Zudem war er wegen eines Sicherungsentzugs ohne Fahrausweis unterwegs. Im Wissen dessen gab er sich bei der Kontrolle glaubwürdig als sein Bruder aus. Mit der Absicht, ihn reinzuhängen.
Aufgrund der von der Kantonspolizei Zürich festgestellten Ausfall- und Auffallerscheinungen und des gefundenen Marihuanas ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe an, samt medizinischer Untersuchung – vermeintlich beim Bruder des Beschuldigten.
Statt des Bruders tauchte aber der Beschuldigte im Spital Lachen auf, wurde untersucht und gab eine Blut- und Urinprobe ab. Zudem sagte er unter dem Namen seines Bruders bei der Polizei aus und bestätigte die Aussage. Gegen diesen wurde darauf ein Strafverfahren eröffnet.
Natürlich ging dieser perfide Plan nicht auf. Und der 56-Jährige erhielt Post von der Schwyzer Staatsanwaltschaft. Diese verurteilte ihn wegen falscher Anschuldigung, mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, mehrfachen vorsätzlichen Fahrens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises und mehrfacher Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 180 Franken, bei drei Jahren Probezeit. Hinzu kommt eine Busse von 8500 Franken und rund 3067 Franken Verfahrenskosten./ fko.