Versäumnis mit üblen Folgen
Buttikon. Ein 73-jähriger Ausserschwyzer lenkte im November gegen 17.30 Uhr bei Dunkelheit und Regen sein Auto von Buttikon nach Reichenburg. Obwohl er gemäss Fahrausweis eine Sehhilfe hätte tragen müssen, hatte er auf seine Brille verzichtet. Vor einem Fussgängerstreifen hielt er an, und eine junge Passantin überquerte die Strasse. Als sie mitten auf dem Zebrastreifen war, fuhr der Mann plötzlich los – und erfasste sie frontal. Sie wurde mehre Meter weit weggeschleudert und erlitt ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma, ein Schleudertrauma, eine Nasenbeinfraktur, Riss-Quetsch-Wunden und Schürfwunden. Zudem brach ihr ein Zahn ab und durch den Aufprall erlitt sie Prellungen an der Augenhöhle, am Kiefer, Fuss und an der Hüfte. Sie musste einen Tag im Spital verbringen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz befand, dass dies absolut vermeidbar gewesen wäre. Denn er habe den Fussgängerstreifen wahrgenommen, die Örtlichkeit sei ihm bekannt. Und er trug seine Brille nicht. Darum verurteilt sie den Fehlbaren per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Franken, bei drei Jahren Probezeit. Zudem muss er eine Busse von 800 Franken und 1220 Franken Verfahrenskosten berappen. Eine unbezifferte Forderung der Geschädigten wird auf den Zivilweg verwiesen./fko.