Gerichtsverfahren wegen Hundebiss
Feusisberg. Kürzlich wurde am Bezirksgericht Höfe ein Strafantrag in Bezug auf einen Hundebiss behandelt. Im Mittelpunkt stand auch das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat.
Vor zwei Jahren kehrte eine Frau mit ihrer Freundin und dem Hund der Mitbewohnerin in Feusisberg von einer Wanderung zurück. Dabei begegneten sie einem Mann aus der Region, der seine Hunde an einer drei Meter langen Leine führte. Es kam zu einem Kampf zwischen den Hunden, wobei eine der Frauen vom Hund des Spaziergängers in die Wade gebissen wurde. Es stellte sich heraus, dass der Beschuldigte ein Hundetrainer ist und falsche Angaben zu seiner Identität hat. Der Mann wurde der fahrlässigen Körperverletzung sowie der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Gesetz über das Halten von Hunden des Kantons Schwyz bezichtigt.
An der kürzlich stattgefundenen Verhandlung am Bezirksgericht Höfe verlangte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, weil die Klägerin nicht zur Vergleichsverhandlung erschienen sei. Gemäss geltendem Recht wird so die Anzeige zurückgezogen. Die Klägerin argumentierte, dass sie in den Ferien war und darum die Post nicht abholen konnte. Dafür bekam sie vom Richter eine Rüge, jedoch wurde dem Antrag der Verteidigung nicht stattgegeben.
Der Angeklagte verweigerte jegliche Antworten während die Klägerin aussagte, der Angeklagte habe seine Pflicht als Hundehalter verletzt, habe gelächelt, als sie bereits auf dem Boden lag und habe keine Hilfe angeboten. Die Verteidigung verlangte in ihrem Plädoyer einen Freispruch für die fahrlässige Körperverletzung sowie eine geringe Busse für die Widerhandlung gegen das Hundehaltergesetz.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Angeklagte der fahrlässigen, einfachen Körperverletzung schuldig zu sprechen sei. Freigesprochen wurde er hingegen von der Widerhandlung gegen das Hundehaltergesetz. Bestraft wurde er mit 30 Tagessätzen zu 190 Franken, wovon ein Fünftel als Busse. Der Rest wurde bedingt auf zwei Jahre verfügt. Der Angeklagte trägt auch die Verfahrenskosten./ Alex Schüpbach/EA.