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Kleine Anfrage: Wer kontrolliert Rheinmetall?

Kleine Anfrage:  Wer kontrolliert Rheinmetall? Kleine Anfrage:  Wer kontrolliert Rheinmetall?

Angesichts des Ukraine-Kriegs und der Rolle des Rüstungskonzerns Rheinmetall will der SVP-Kantonsrat Adolf Fässler aus Unteriberg Auskunft über die rechtliche Grundlage des Erprobungszentrums Ochsenboden.

Fässler beschreibt in seinem Vorstoss die Tätigkeit des Erprobungszentrum von RWM Schweiz in Studen – vom Planen, Durchführen und Auswerten von Feldversuchen und technischen Erprobungen von Waffensystemen und Munition bis hin zu Kundenschulungen und Produktvorführungen.

Ausserdem fasst er die internationale Tätigkeit des Rüstungskonzerns zusammen und folgert: «Der Rheinmetall-Rüstungskonzern operiert somit an vorderster Front im Ukraine-Krieg als Kriegsmateriallieferant von offensiven Waffensystemen für die Kriegsparteien gegen Russland und profitiert von diesem Krieg in besonderer Weise. Betriebsbewilligung für Erprobungszentrum von 1954 Zudem erwähnt Fässler die Betriebsgenehmigung und die kürzlich eingereichte und bereits beantwortete Interpellation zum Erprobungszentrum: «Die auf dem Testgelände angebrachten Warntafeln weisen auf eine Betriebsbewilligung hin, welche der Regierungsrat am 20. Oktober 1954 der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon-Bührle AG ausgestellt haben soll. Die Interpellation I 8/24 (RRB 430/2024) fokussierte auf umweltschutzrelevante Fragen. Übergeordnet geht es um die immerwährende Neutralität unseres Landes.» Danach folgen drei Fragen an den Kanton Schwyz: 1. Ist der Regierungsrat bereit, die Rechtsgrundlagen (inklusive allfällige Protokolle und Anhänge) im vollen Wortlaut zu publizieren, welche es der RWM Schweiz AG gestattet, Waffensysteme und Munition auf dem erwähnten Erprobungszentrum Ochsenboden zu testen? 2. Welche Verwaltungseinheit der Schwyzer Kantonsverwaltung stellt die rechtskonforme Einhaltung der vom Regierungsrat vorgegebenen Auflagen und Obergrenzen sicher und wann wurden die Testaktivitäten der RWM Schweiz AG zuletzt überprüft? 3. Wurde die Umsetzung der Betriebsbewilligung inklusive der Kontrollberichte der Kantonsverwaltung gemäss Frage 2 von einer parlamentarischen Kommission jemals überprüft, wenn ja: wann?

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