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Kleine Anfrage zu Freitod-Kapsel

Die Regierung muss erklären, ob der Einsatz der Sarco-Suizidkapsel auch im Kanton Schwyz zu Strafuntersuchungen führen würde.

adm. Die Kapsel sorgt landesweit für Schlagzeilen und Kontroversen – nun auch im Kanton Schwyz. «Umstrittene Suizidkapsel bringt die Justiz auf den Plan!», schreibt denn auch der Wollerauer FDP-Kantonsrat Thomas Grieder in einer Kleinen Anfrage, die er dieser Tage eingereicht hat. Nachdem der Einsatz dieser Kapsel in verschiedenen Kantonen bereits zu Verboten respektive juristischen Verfahren – etwa im Wallis oder in den Kantonen Schaffhausen oder Zürich – geführt hat, will Grieder nun wissen, wie die Situation im Kanton Schwyz aussieht.

Er bittet die Regierung, zu erklären, ob die Schwyzer Strafuntersuchungsbehörden auch hier ein Strafverfahren eröffnen würden, wenn es im Kanton Schwyz zu einem Freitod mit der Suizidkapsel käme. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft, so Grieder, «würde ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord eröffnen». Für Grieder ist klar: Die Suizidkapsel Sarco, auch «Tesla der Sterbehilfe » genannt, wirft juristische Fragen auf. «Wie funktioniert das Gerät, sind Ärzte involviert? », stellt Grieder Fragen in den Raum. Sterben sei eine zu ernste Sache, als dass man eine sorgfältige Planung dieses Prozesses vernachlässigen dürfe. Diese Planung bezieht sich gemäss dem FDP-Politiker aber nicht nur auf das Sterben, sondern auch auf die Rechtslage, die noch ungeklärt ist.

Sarco ist der Name einer im 3D-Verfahren gedruckten Kapsel. Sie sieht aus wie aus einem Science-Fiction-Roman und ermöglicht einer Person, per Knopfdruck innerhalb weniger Minuten zu sterben. Friedlich oder gar leicht euphorisiert, wie behauptet wird. Der oder die Benutzende drückt nach Beantwortung einiger Fragen in der Kapsel einen Knopf, worauf eine grosse Menge Stickstoff freigesetzt wird, die den Sauerstoffgehalt in weniger als 30 Sekunden von 21 auf 0,05 Prozent absinken lässt.

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