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100 Jahre im Dienst von Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit

Die Unterstützung für blinde und taubblinde Menschen wurde gemäss Aufzeichnungen des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZBLIND erstmals in einem Jahresbericht im Jahr 1924 erwähnt. Damals ging es darum, betroffenen Menschen die Brailleschrift und das taktile Alphabet beizubringen, aber auch darum, ihnen Tätigkeiten wie das Weben von Teppichen oder das Herstellen von geflochtenen Körben zu vermitteln.

Im Jahr 1967 fand der erste Ferienaufenthalt mit fünf taubblinden Teilnehmenden und zwei Begleitenden, der damaligen Sozialarbeiterin und der Sekretärin, statt. Ab dem Jahr 1970 wurde das 1:1-Begleitersystem eingeführt.

Der Beginn der Freizeitaktivitäten geht auf die späten 60er-Jahre zurück. Zunächst besuchten Freizeitbetreuerinnen Menschen mit Taubblindheit zu Hause und führten mit ihnen kreative Aktivitäten durch. Nach und nach wurden auch Gruppenaktivitäten organisiert.

Diese Aktivitäten und die Ferienaufenthalte ermöglichten taubblinden Menschen den Kontakt mit anderen betroffenen Menschen. Nach und nach kamen sie aus ihrer Isolation heraus, bauten Kontakte untereinander auf, und es entwickelte sich eine Form der gegenseitigen Hilfe.

In den 1970er- und 1980er-Jahren entwickelten sich Rehabilitationsdisziplinen wie Low Vision oder das Erlernen des Gebrauchs des weissen Stocks für Menschen mit Sehbehinderung. Die Freiwilligenarbeit zugunsten taubblinder Menschen wurde im SZBLIND in den 1970er-Jahren ins Leben gerufen. Sie hat sich sehr stark entwickelt und professionalisiert, sodass die Schweiz heute über ein gut funktionierendes System verfügt. Auf nationaler Ebene arbeitet die Fachstelle Hörsehbehinderung und Taubblindheit derzeit mit rund 250 vom SZBLIND ausgebildeten freiwilligen Begleitpersonen zusammen, die jährlich rund 20’000 Stunden Begleitung leisten.

Vor fast 20 Jahren wurde auch ein System der im Stundenansatz bezahlten Assistenzpersonen aufgebaut. Klientinnen und Klienten der Fachstelle Hörsehbehinderung und Taubblindheit können diese Personen, die eine 20-tägige Ausbildung absolviert haben, je nach Bedarf für die Kommunikation mit anderen Menschen und beim Zugang zu Informationen beauftragen. Diese unterstützen zum Beispiel im Rahmen einer Verabredung, eines Familien- oder Arbeitstreffens, eines Ausflugs mit Freunden oder der Erledigung von administrativen Aufgaben. Eine wichtige Dienstleistung zur Förderung der Teilhabe und Selbstbestimmung.

Quelle: SZBLIND Fachstelle Hörsehbehinderung und Taubblindheit

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