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Angestellte bediente sich im eigenen Laden

Schwyz. Nur ein paar Monate arbeitete die junge Deutsche vor zwei Jahren in einem Innerschwyzer Tankstellenshop,denn während dieser Zeit bediente sie sich immer wieder munter aus den Regalen und der Kasse. So steckte sie total 2500 Franken Bargeld ein, entwendete Lose im Wert von 700 Franken und liess Getränke, Esswaren sowie Zigaretten für 1850 Franken mitlaufen. Total beträgt die Deliktsumme somit rund 5000 Franken.

Die Lebensmittel und Tabakwaren konsumierte sie teilweise gleich vor Ort im Verkaufsgeschäft. «Sie wusste, dass das Geld und die Waren nicht ihr gehörten und sie keinen Anspruch darauf hatte. Dennoch entwendete sie diese in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern», schreibt die Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz im Strafbefehl.

Aus diesem Grund wurde die Frau der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen. Das Strafmass: Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 90 Franken (wovon zwei Tagessätze durch Haft als geleistet gelten) und eine Busse von 1570 Franken. Die Geldstrafe von total 6300 Franken wird mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. Hingegen werden die Verfahrenskosten von 1400 Franken der Beschuldigten auferlegt. Die Beschuldigte hat die Zivilforderung der Betreiberfirma anerkannt und muss dem Unternehmen den Schaden zurückzahlen./ cc.

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