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Schwyzer Regierung antwortet auf Anfrage zum Ochsenboden

Ende Juli reichte der Unteriberger SVP-Kantonsrat Adolf Fässler eine Kleine Anfrage zur Tätigkeit des Rüstungskonzerns Rheinmetall im Erprobungszentrum Ochsenboden ein – nun hat die Regierung darauf geantwortet.

Fässler wollte von der Kantonsregierung wissen, ob sie bereit sei, die Rechtsgrundlagen (inklusive allfällige Protokolle und Anhänge), die Rheinmetall erlauben, im Ochsenboden Munition und Waffensysteme zu tes-ten, im vollen Wortlaut zu publizieren. Dazu schrieb die Regierung, dass sich sämtliche Rechtsgrundlagen im Staatsarchiv befänden und dort eingesehen werden könnten. Eine Publikation der Rechtsgrundlagen sei hingegen nicht geplant.

Ausserdem wollte Fässler wis-sen, welche Verwaltungseinheit der Schwyzer Kantonsverwaltung die rechtskonforme Einhaltung der vom Regierungsrat vorgegebenen Auflagen und Obergrenzen sicherstelle und wann die Testaktivitäten der RWM Schweiz AG zuletzt überprüft worden seien? Dazu erklärte der Regierungsrat, dass die RWM Schweiz AG wegen der im Betrieb vorhandenen Menge an Explosivstoffen der Verordnung über den Schutz vor Störfällen des Bundes untersteht, für deren Vollzug das Amt für Umwelt und Energie zuständig ist, das periodische Betriebskontrollen vornimmt.

Das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz aktualisiere jeweils die Einsatzunterlagen für die Feuerwehr, so der Kanton. Das ehemalige Militärdepartement habe lediglich eine Schiessbewilligung erteilt und sei heute durch das Amt für Militär, Feuer und Zivilschutz für die Überprüfung der Sicherheitsvorschriften im Schiessbetrieb zuständig, schreibt die Regierung weiter.

Im Rahmen des Schiessbetriebes sei 1994 auf dem Gelände eine Metall-Silhouetten-3/3Schiessanlage aufgestellt worden, welche durch den Eidgenössischen Schiessoffizier am 24. Oktober 1994 abgenommen worden sei. Ausserdem habe es auf dem Areal auch eine Combatschiessanlage gegeben, die regelmässig auf die Sicherheit überprüft worden sei. Zwischenzeitlich seien diese stillgelegt und aufgegeben worden, Kugel-fang und Altlasten seien 2015 saniert und abgenommen worden. Dementsprechend sei auch die Schiessbetriebsbewilligung aufgehoben worden.

Kantonsrat Fässler fragte zudem, ob die Umsetzung der Betriebsbewilligung inklusive der Kontrollberichte der Kantonsverwaltung jemals von einer parlamentarischen Kommission überprüft worden seien – und wenn ja, wann. Darauf antwortete die Kantonsregierung, dass dem Sicherheitsdepartement nicht bekannt sei, dass die Umsetzung der Betriebsbewilligung inklusive der Kontrollberichte von einer parlamentarischen Kommission explizit überprüft worden sei.

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