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Förderung für «FaGe»-Ausbildung

IN KÜRZE

Der Regierungsrat weitet einen Teil der Massnahmen für «FaGe» aus.

Mitg. Im Kanton Schwyz werden die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer entsprechend dem Bundesgesetz auf acht Jahre beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde durch den Kantonsrat im Juni mit 77 zu 19 Stimmen verabschiedet. Im August wurde nun die zugehörige Vollzugsverordnung durch den Regierungsrat beschlossen. Die Inkraftsetzung beider Erlasse soll per 1. Oktober erfolgen. Erste Etappe wird umgesetzt

Nach Annahme der «Pflegeinitiative » durch das Schweizer Stimmvolk im 2021 hat das Bundesparlament im Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz wird ein Kernelement der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt. Dabei werden den Kantonen die folgenden Aufgaben zugewiesen: – Etablierung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen.

– Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der praktischen Ausbildung im Bereich der Pflege HF/FH zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen. – Ausrichtung von Beiträgen an HF für Pflege zur Förderung einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege HF. – Ausrichtung von Beiträgen an Absolvierende der Ausbildung in Pflege HF/FH zur Förderung des Zugangs zu diesen Ausbildungen.

Mit der Vollzugsverordnung weitet der Regierungsrat einen Teil der Massnahmen im Kanton Schwyz auf Gesundheitsfachpersonen EFZ (FaGe) aus, welche der «wichtigste Zubringer » zur Ausbildung auf Stufe HF/FH sind. Für diese wird eine Ausbildungsverpflichtung für Betriebe eingeführt, welche wiederum Beiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung erhalten.

Finanzielle Unterstützung Ebenso werden FaGe-Lernende unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung finanziell unterstützt. In der Vollzugsverordnung wird weiter das Verfahren zur Festlegung und die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung für einzelne Betriebe oder Ausbildungsverbünde detailliert geregelt. Die Höhe der Beiträge an ausbildende Betriebe an die Kosten der praktischen Ausbildung wird für Studierende HF oder FH auf 300 Franken pro Praktikumswoche und für FaGe-Lernende auf 1800 Franken pro Jahr festgelegt. Auszubildende sowohl auf Stufe HF/FH als auch FaGe erhalten als Unterstützungsbeiträge 325 Franken für das 23. bis 25. Lebensjahr, 650 Franken für das 26. bis 28. Lebensjahr und ab dem 29. Lebensjahr 1300 Franken pro Monat. Unabhängig vom Alter erhält eine auszubildende Person zusätzlich 500 Franken monatlich, sofern sie für mindestens ein minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind zu sorgen hat.

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