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Grosse Unternehmen werden zum Energiesparen gezwungen

Grosse Unternehmen werden zum Energiesparen gezwungen Grosse Unternehmen werden zum Energiesparen gezwungen

Grosse Unternehmen werden zum Energiesparen gezwungen. Grossverbraucher werden vom Kanton dazu verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu senken. Von den 140 betroffenen Unternehmen haben bislang 20 Firmen Zielvereinbarungen unterzeichnet.

Im Kanton Schwyz gibt es 140 Unternehmen, die als Grossverbraucher von Strom und Wärme gelten. Diese müssen nun Massnahmen ergreifen, um ihren Verbrauch in den nächsten zehn Jahren zu reduzieren. Die Rede ist von 10 bis 15 Prozent.

Wie viele andere Kantone steht auch Schwyz vor der Herausforderung, die neuen Regelungen zu den sogenannten Grossverbraucherartikeln in den Gesetzen umzusetzen. «Es ist aufwendig, doch wir sind auf einem guten Weg», zieht Peter Inhelder, Vorsteher des Amts für Umwelt und Energie des Kantons Schwyz, eine Zwischenbilanz. Konkret haben im Frühling je eine Infoveranstaltung in Inner- und Ausserschwyz stattgefunden, und im Sommer wurden alle Grossverbraucher angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Viele Abkommen sind kurz vor Abschluss Jetzt haben die Firmen bis Ende Oktober Zeit, um dem Kanton Rückmeldung zum geplanten Vorgehen zu geben. Dieses müssen sie gemeinsam mit einer vom Bund anerkannten Energieberatungs- Agentur definieren, welche in den Betrieben entsprechende Analysen durchführt. Zudem ist eine Registrierung auf einer Online-Plattform des Bundes notwendig. Bis Stand Mitte September konnten im Kanton Schwyz mit 20 Unternehmen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Das betrifft total 41 Betriebsstätten. Und viele weitere Abkommen sind in der Pipe-line.

Konkrete Massnahmen sind beispielsweise das Wechseln des Heizsystems, das Ersetzen von veralteten Geräten, die Dämmung von Gebäudehüllen, die Realisierung von Photovoltaikanlagen, Prozessoptimierungen oder die Umstellung der Beleuchtung.

«Trotz einigen Herausforderungen – wie fehlenden Fachkräften und finanziellen Einschränkungen – zeigt sich der Wille zur Effizienzsteigerung aufseiten der Unternehmen», führt Inhelder aus. Dies nicht zuletzt, weil es sich auch finanziell lohnen könne: «Energiekosten können teilweise massiv gesenkt werden, oder die Unternehmen erhalten CO2-Abgaben und Netzzuschläge rückerstattet.» Z’graggen Distillerie konnte 85 Tonnen CO2 einsparen Die Z’graggen Distillerie AG aus Lauerz konnte beispielsweise in den letzten fünf Jahren durch gezielte Massnahmen den jährlichen CO2-Ausstoss von 176 auf 91 Tonnen pro Jahr senken und die CO2-Abgaben für diese Jahre zurückfordern. «Wir sind sehr zufrieden. Die Berater besitzen ein grosses Know-how und wissen, was möglich und sinnvoll ist», sagt Co-Geschäftsführer Alex Z’graggen. Zudem seien diese sehr initiativ und effizient. «Wir konnten von der Zusammenarbeit nur profitieren und können es allen Firmen nur empfehlen», betont Alex Z’graggen.

Gibt es auch Kritik vonseiten der Grossverbraucher? Oder gar solche, die sich querstellen? «Nein, bis heute sind uns keine Betriebe bekannt, die sich weigern», sagt Inhelder. Konkret weiss dies der Kanton aber auch erst, wenn die Eingabefrist abgelaufen ist. Und da es ein gesetzlicher Auftrag ist und die Betriebe zur Umsetzung verpflichtet sind, bleibt ihnen wie bei jeder Vorschrift aber auch keine Wahl.

Sollten sich Unternehmen trotzdem weigern, ist noch unklar, wie diese sanktioniert werden. «Weitergehende Massnahmen bei Betrieben, die sich weigern, haben wir noch nicht festgelegt », so Inhelder. Für ihn ist aber klar: «Der langfristige Erfolg dieses Vorhabens wird davon abhängen, wie effektiv die Zielvereinbarungen umgesetzt werden und wie gut die Unternehmen dabei unterstützt werden.» Zentrales Element der Energiestrategie 2050 Das aktuelle Energiegesetz (EnG) der Schweiz trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Dieses Gesetz ist ein zentrales Element der Energiestrategie 2050, die im Rahmen einer Volksabstimmung im Mai 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Die Energiestrategie 2050 zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu steigern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Das EnG legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, um diese Ziele zu erreichen.

Dazu gehört auch Artikel 46, in dem die Zusammenarbeit geregelt wird zwischen Bund, Kantonen und Unternehmen, um die Energieeffizienz der Grossverbraucher systematisch zu verbessern.

Paragraf 9 des kantonalen Energiegesetzes im Kanton Schwyz verpflichtet Grossverbraucher, die mehr als 5 Gigawattstunden (GWh) Wärme (entspricht 500’000 Liter Öl) oder 0,5 GWh Elektrizität (entspricht zirka dem Jahresverbrauch von 500 Haushalten) pro Jahr verbrauchen, dazu, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Optimierung zu ergreifen. Diese Massnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen, wirtschaftlich tragbar sein und dürfen keine wesentlichen betrieblichen Nachteile verursachen.

Alternativ können Grossverbraucher mit den zuständigen Behörden Zielvereinbarungen über die Entwicklung ihres Energieverbrauchs abschliessen. Solche Vereinbarungen ermöglichen eine Befreiung von bestimmten gesetzlichen Vorgaben, solange die vereinbarten Ziele eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das zuständige Departement die Vereinbarung aufheben. Diese Regelung zielt darauf ab, die Energieeffizienz bei grossen Energieverbrauchern zu fördern und so zur Erreichung der kantonalen Energieziele beizutragen.

Foto: zvg

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