Veröffentlicht am

Mittelfristig Defizite im Schwyzer Kantonshaushalt

Mittelfristig Defizite im Schwyzer Kantonshaushalt Mittelfristig Defizite im Schwyzer Kantonshaushalt

Der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 weist Aufwandüberschüsse von jährlich rund 100 Millionen Franken aus. Für das laufende Jahr 2024 wird noch ein Überschuss von 29 Millionen Franken erwartet, ab 2025 rechnet der Kanton aber mit bedeutenden Defiziten.

Stk/i. Hauptgründe sind Mehraufwände, die nur teilweise durch höhere Steuereinnahmen kompensiert werden, und grosse Investitionsvorhaben, sodass das Nettovermögen bis 2029 nahezu verbraucht ist.

Die politischen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen bilden sich wie erwartet ab 2025 in der Staatsrechnung des Kantons Schwyz ab. Die von den Bezirken und Gemeinden übernommenen Kosten im Rahmen der Finanzund Aufgabenprüfung 2022 – inklusive Verstärkung des innerkantonalen Finanzausgleichs – von insgesamt rund 85 Millionen Franken, höhere Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) mit jährlich rund 32 Millionen Franken, höhere Beiträge an die Spitäler von 26 Millionen Franken und steigende Beiträge an die Prämienverbilligung von 15 Millionen Franken führen letztlich zu jährlichen Aufwandüberschüssen im Umfang von rund 100 Millionen Franken. Bei den Steuererträgen wird bei den Grundstückgewinnsteuern insbesondere aufgrund des wegfallenden Anteils der Gemeinwesen mit einer Steigerung gegenüber dem laufenden Jahr um 45 Millionen Franken und bei den Einkommens- und Vermögenssteuern um 30 Millionen Franken gerechnet. Konkret sieht der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 für das Voranschlagsjahr 2025 einen Aufwandüberschuss von 87,7 Millionen Franken und für die Finanzplanjahre 2026–2028 Aufwandüberschüsse von 93,3 Millionen Franken bis 114,9 Millionen Franken vor. Grosse Investitionsvorhaben

In der Investitionsrechnung 2025–2028 sind grosse Vorhaben mit jährlichem Finanzbedarf von 110 bis 158 Millionen Franken geplant. Es sind dies insbesondere Strassenbauprojekte wie Dritte Altmatt Nord–Höli–Biberbrugg, Hirschenbrücke Altendorf, Weid bis Brücke Hinterthal in Muotathal sowie Ortsdurchfahrt Galgenen. Bei den Hochbauprojekten handelt es sich um die Arealentwicklung Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach, die Erweiterung des Polizei- und Justizzentrums Biberbrugg sowie den Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz Pfäffikon und den Teilneubau Nuolen. Zeitnaher Verbrauch des Nettovermögens und Abbau des Eigenkapitals Das Nettovermögen von derzeit 835 Millionen Franken reduziert sich aufgrund der jährlichen Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung von rund 100 Millionen Franken und der jährlichen Nettoinvestitionen in der Investitionsrechnung von 110 Millionen Franken bis 158 Millionen Franken bis 2028 auf noch 127 Millionen Franken. In der gleichen Zeitspanne halbiert sich das Eigenkapital beinahe von 912 Millionen Franken auf 507 Millionen Franken. Dadurch wird das Eigenkapital kontrolliert abgebaut und ab 2029 dürfte – ohne Beseitigung der jährlichen Aufwandüberschüsse – das Nettovermögen verbraucht sein.

Beibehaltung des aktuellen Steuerfusses Trotz der mittelfristig negativen Haushaltsentwicklung beantragt der Regierungsrat, den Steuerfuss von 120 Prozent für die natürlichen Personen und 160 Prozent für die juristischen Personen beizubehalten. Das bestehende Nettovermögen und Eigenkapital kann dadurch zeitnah kontrolliert abgebaut werden und bietet mittelfristig noch den notwendigen Handlungsspielraum, um das strukturelle Defizit bis 2028 zu bereinigen.

Ergänzend zum AFP 2025– 2028 verabschiedete der Regierungsrat zudem eine Vernehmlassungsvorlage zu einer möglichen Teilrevision des Steuergesetzes, welche zu Entlastungen bei den natürlichen Personen im Umfang von rund 70 Millionen Franken und Mindererträgen beim Kanton von rund 30 Millionen Franken führen würde.

Entlastung der Bezirke und Gemeinden Die Kostenverlagerung von den Bezirken und Gemeinden zum Kanton im Umfang von rund 85 Millionen Franken aufgrund der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 inklusive der Stärkung des innerkantonalen Finanzausgleichs führt zu einer Entlastung bei den Kommunen von mehr als 20 Steuerfussprozenten. Dies schlägt sich entsprechend beim Kanton nieder und führt letztlich zu einem impliziten Steuerfussabtausch – also analog zu einer Erhöhung des Steuerfusses beim Kanton um 20 Prozentpunkte. Der Regierungsrat erwartet von den Gemeinwesen, dass sie die zukünftigen Entlastungen via Steuerfusssenkung an ihre Bürger weitergeben.

Foto: Stefan Zürrer

Share
LATEST NEWS