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Zwängerei um das Landschreiberamt

ABSTIMMUNGEN

Die Abstimmung vom 9. Februar 2020 entscheidet über die Streichung der Volkswahl des Landschreibers. Erst vor einigen Monaten wurde in einer Volksabstimmung entschieden, die bisherige Wahlkompetenz der Bevölkerung zu belassen. Die meisten denken wohl: «Gaht’s no»! Wenige stichhaltige Argumente seitens des Bezirksrates plädieren wieder für einen «Neuanfang » und sperren uns stimmfähige Einsiedlerinnen und Einsiedler bei künftigen Landschreiberwahlen aus! Das wertvolle Korrektiv durch einen von den Behörden unabhängigen Landschreiber ist aber ausschlaggebend, denn das Sprichwort «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing» hat hier eine entscheidende Berechtigung.

Vergessen wir die Parteifarben und andere Bezirke, denn es geht hier um eine Machtkonzentration. Für das Rathaus wäre es sicher auch das Beste, wenn die Bezirksräte ihre Nachfolger in Zukunft selber bestimmen könnten, denn Wahlen können scheinbar das Erfüllen von hohen Anforderungen nicht mehr garantieren! Das Landschreiberamt braucht vor allem Herzblut mit starker Volksanerkennung und kein Beamtentum im Angestelltenverhältnis. Die stagnierende, beziehungsweise abnehmende Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen hat genau mit den «weitsichtigen» Entschlüssen zu tun.

Bestimmen wir weiterhin selber das Geschehen und hüten wir uns vor weiteren Fehlplanungen, denn die sogenannte Professionalisierung lenkt weitgehend von bodenständigen und praxisnahen Menschen und Problemlösungen ab.

Bruno Bettoli (Gross)

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