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Besser auf neue Gefahren reagieren können

Das neue Polizeigesetz sieht griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern, Drohern und Stalkern vor. Der häuslichen Gewalt gilt ein Hauptaugenmerk.

STEFAN GRÜTER

Die Formen der Kriminalität wandeln sich – auch im Kanton Schwyz. So ist es unbestritten, dass die Polizei sich ihrer «Kundschaft» anpassen muss. Deshalb hat die Regierung dem Kantonsrat nun ein revidiertes kantonales Polizeigesetz vorgelegt. Darin enthalten sind «griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern, Drohern und Stalkern. Bei häuslicher Gewalt und anderen Gewaltformen soll die Kantonspolizei gefährliche Entwicklungen besser erkennen, einschätzen und unterbinden können», heisst es dazu in der offiziellen Medienmitteilung.

Die technischen und elektronischen Überwachungsmöglichkeiten der Polizei werden ausgebaut. Aber gleichzeitig werden auch die Leitplanken für einen «verhältnismässigen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger respektierenden Umgang mit diesen zusätzlichen Instrumenten gesetzt».

Sicherheitslücken schliessen

Wenn eine Gefährdungslage berechen- und vorhersehbar ist, muss deren Handhabung geregelt werden. «In diesem Sinn sollen im Polizeigesetz verschiedene Sicherheitslücken geschlossen und klare Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen Kompetenzen der Polizei zur Abwehr neuer Schadenpotenziale geschaffen werden.» Trotzdem sollen aber solche Einsätze verhältnismässig sein.

«Die Kantonspolizei ist sich dieser Verantwortung bewusst und ordnet ihr Handeln dem Übermassverbot unter.» Ziel eines Bedrohungsmanagements ist es, die Vorzeichen einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schweren Gewalttat zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen und die Situation zu entschärfen.

Austausch ist unerlässlich

Dabei kann die Kantonspolizei Schwyz auf die Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps setzen. «Um die Puzzleteile, die das Bild eines Gefährders ergeben, zusammensetzen und ein abgestimmtes, wirksames Vorgehen sicherstellen zu können, ist ein behördenübergreifender Informationsaustausch unerlässlich », schreibt die Regierung. «Auch wenn Gefährder oft am Rand der Gesellschaft agieren, können sie diese verletzlich treffen.» Wandel in die digitale Welt

Mit dem rasanten Wandel von der analogen in eine digitale Welt werden die klassischen Formen der polizeilichen Datenbearbeitung durch moderne Technologien überlagert. Deshalb muss auch die Kantonspolizei Schwyz diese Technologien einsetzen, «um grenzüberschreitende, organisierte und cybermässige Kriminalität zielgerichtet bekämpfen zu können». Hierzu braucht es eine interkantonale Polizeizusammenarbeit.

Es ist vorgesehen, das Geschäft in der Mai-Session des Kantonsrates zu behandeln.

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