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Warnung vor Blitzgerät kann teuer werden

Warnung vor Blitzgerät  kann teuer werden Warnung vor Blitzgerät  kann teuer werden

Im Rahmen von Via Sicura ist das öffentliche Warnen vor Polizeikontrollen und Radarkästen verboten und kann sogar gebüsst werden. Im Kanton Schwyz war dies erst selten der Fall.

PATRIZIA BAUMGARTNER

Seit 2013 ist in der Schweiz der Einsatz von Radarwarner-Apps oder -Geräten verboten. Bereits das Mitführen eines solchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt. Im Rahmen des Massnahmenpakets Via Sicura heisst es unter anderem, dass sogar Geldstrafen ausgesprochen werden können. Jüngst wurden im Kanton Bern viele Personen verzeigt, die Mitglieder einer Chatgruppe waren, in denen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen geteilt wurden. Die mehrmonatigen Ermittlungen führten zu Verfahren gegen insgesamt 200 Personen. Sie wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.

Öffentlich oder privat?

Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft March bestätigt die leitende Staatsanwältin Alexandra Haag, dass Warnungen vor Blitzern strafbar sein können. Zentral ist dabei der Entscheid, ob eine Gruppe als öffentlich oder als privat gilt. Eine fixe Grenze der Anzahl zulässiger Personen in der Gruppe gebe es nicht. «Das muss man im Einzelfall beurteilen», sagt sie. Beispielsweise seien Chats, in denen nur Familienmitglieder oder der Freundeskreis dabei sind, eher privat. Wenn aber 200 Leute in der Gruppe dabei sind, sei die Information nicht mehr kontrollierbar. Auch wenn man nicht alle Mitglieder in einer Chatgruppe persönlich kennt, sei diese eher als öffentlich einzustufen.

Polizei sucht nicht aktiv

In der March zum Beispiel ist Alexandra Haag bis heute nur ein einziger Fall bekannt, wo ein Autofahrer wegen Radarwarnungen gebüsst wurde. Drei Einträge in einen Radar-Chat kosteten den Mann am Schluss satte 800 Franken. Die Basis des Chats war jedoch ausserkantonal, weshalb die meisten Strafbefehle in einem Nachbarkanton ausgestellt wurden.

Auch die Kapo Schwyz bestätigt, dass solche Warngruppen nicht geduldet sind, die Polizei suche allerdings nicht aktiv danach. Wenn man jedoch im Rahmen von Ermittlungen Hinweise auf Polizei- oder Blitzer-Warngruppen entdecke, werden die Betroffenen der Staatsanwaltschaft gemeldet, die dann über das jeweilige Strafmass entscheidet.

Radar-Warnungen in Social-Media-Gruppen sind – ausser vielleicht im engsten Familienkreis – nicht erlaubt. Screenshot: Patrizia Baumgartner

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