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Schwyz bekommt zweiten Spion

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) stellt dem Kanton Schwyz im aktuellen Jahr 250’000 Franken für nachrichtendienstliche Tätigkeiten zur Verfügung. 2014 hat der Kanton nur 70’000 Franken für diese Aufgabe aus Bern erhalten.

ANDREAS SEEHOLZER

Mit der Crypto-Affäre steht der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) im Fokus. Der Nachrichtendienst innerhalb der Schweiz ist eine Bundesaufgabe und wird vom NDB wahrgenommen. Die kantonalen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sind alle den jeweiligen Polizeikorps angegliedert. Die Mitarbeitenden betreiben die nachrichtendienstliche Frontarbeit im Auftrag und zugunsten des NDB, unterstehen aber kantonalem Personalrecht.

Für ein erfolgreiches Wirken ist der NDB auf die Mitarbeit der Kantone angewiesen. «Zu diesem Zweck unterhält er auch im Kanton Schwyz ein vonseiten des Bundes finanziertes Netz von Mitarbeitenden, welche bei der Kantonspolizei angestellt sind», sagt Polizeisprecher Florian Grossmann.

Im Kanton Schwyz war bis anhin eine Vollzeitstelle für den Nachrichtendienst vorhanden, die restlichen 50 NDB-Stellenprozente wurden auf verschiedene Köpfe in der Kripo verteilt. Schwyzer Stelle wird vergeben

Mit der Aufstockung der Gelder aus Bern hat die Schwyzer Regierung der Kantonspolizei den Auftrag erteilt, die Stelle eines zusätzlichen nachrichtendienstlichen Mitarbeiters auszuschreiben. Die Stelle wurde im Dezember des vergangenen Jahres ausgeschrieben. Wie Polizeisprecher Grossmann sagt, steht die Vergabe der Stelle nun «kurz vor dem Abschluss».

Laut Stellenausschreibung repräsentiert der Stelleninhaber den Kanton in sämtlichen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Er ist für die Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus verantwortlich.

Zudem hält er Kontakt mit anderen Amtsstellen, zivilen Institutionen und Personen. Er hat die Informationssysteme zu bewirtschaften und setzt Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt an Sportveranstaltungen durch.

Voraussetzungen sind mindestens zehn Jahre polizeiliche Berufstätigkeit, Verschwiegenheit, physische und psychische Belastbarkeit, rasche Auffassungsgabe, analytisches Denken, sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikation sowie sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse.

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