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Kioskfrau von Schwyzer Bezirksgericht wegen Alkoholverkauf an Jugendliche verurteilt

Die Frau hatte Einsprache gegen einen Strafbefehl gemacht und verteidigte sich vor der Einzelrichterin des Bezirks Schwyz selber. Ohne Erfolg.

SILVIA CAMENZIND

Die 56-jährige Kioskbetreiberin trat am Freitag ohne Anwalt vor die Einzelrichterin des Bezirks Schwyz. Die Frau war der mehrfachen Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz angeklagt. Sie führt in Innerschwyz einen Kiosk – alleine und ohne Aushilfen.

Im Dezember hatte sie einen Strafbefehl erhalten. Sie hätte eine Busse von 1000 Franken bezahlen müssen, weil sie als Geschäftsführerin des Kiosks und als Inhaberin der Gastgewerbebewilligung Jugendlichen – konkret einem 15-Jährigen und einem 17-Jährigen – unabhängig voneinander Bier und Wodka verkauft habe. Als Inhaberin der Gastgewerbebewilligung hätte sie das Alter der Jugendlichen abklären müssen, da es verboten ist, Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen. Gegen diesen Strafbefehl hat die Frau Einsprache erhoben. Deshalb stand am Freitag der Gang vors Gericht an. Die Frau, eine holländische Staatsangehörige, hatte einen Übersetzer zur Seite.

«Das ist nicht die Antwort auf meine Frage»

Warum die Einsprache gegen den Strafbefehl, wurde die Frau gefragt. «Ich habe dem 15-Jährigen gar nichts verkauft», antwortete die Frau. Der 17-Jährige, der Wodka erworben habe, sei mit einem anderen gekommen, von dem sie wusste, dass dieser bereits 18 Jahre alt ist. Deshalb habe sie Einsprache erhoben.

Der 15-Jährige war auf einem Schulareal beim Jugendraum im Nachbardorf in eine Polizeikontrolle geraten. Er gestand, er habe das Bier im Kiosk der Beschuldigten erworben. Er erklärte sogar, dass er fast jedes Wochenende Bier und Wodka in ihrem Kiosk kaufe. Die Frau bestritt dies vor Gericht. «Zu diesem Zeitpunkt hatte ich dieses Bier nicht im Sortiment », erklärte sie. «Ich habe ihm keinen Alkohol verkauft», wiederholte sie. Ausweichend waren die Antworten auch im Falle des 17-Jährigen, der bei ihr Wodka gekauft haben soll. Die Einzelrichterin musste einschreiten: «Das ist nicht die Antwort auf meine Frage.» Unter Minderjährigen sei allgemein bekannt,dass man in diesem Kiosk Alkohol erhalte. «Keine Ahnung. Ich habe nicht an die Jugendlichen verkauft. Ich habe dazu nichts mehr zu sagen», verweigerte sich die Kioskbetreiberin tiefer gehenden Fragen. Es gebe keine Beweise, keine Zeugen. Ihre Überwachungskamera registriere lediglich einen Tag. «Stellen Sie den Antrag, dass Sie freigesprochen werden?», fragte die Einzelrichterin. Die Frau sagte: «Ja. Hätte ich es gemacht, hätte ich die geforderten 1000 Franken Busse bezahlt.» «Aussagen der Zeugen ohne Widersprüche» Die mündliche Urteilsverkündung fand nach der Verhandlung noch am selben Nachmittag statt. Es blieb bei der Busse von 1000 Franken oder zehn Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Weiter hat die Beschuldigte noch die Verfahrens- und Gerichtskosten zu tragen. Die Einzelrichterin sagte in der Begründung: «Das Gericht ist überzeugt, dass der vorgeworfene Sachverhalt stimmt.» Die Aussagen der Zeugen seien ohne Widersprüche. Die Behauptungen der Beschuldigten seien nicht glaubhaft. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass sie den Jugendlichen mehrfach Alkohol abgegeben habe, ohne die Ausweise zu kontrollieren. Somit habe sie sich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz schuldig gemacht. Wegen der Vielzahl begangener Verstösse bezeichnet auch das Gericht eine Busse von 1000 Franken als angemessen.

Zum Schluss gab die Einzelrichterin der Kioskbetreiberin mit auf den Weg: «Ich will sie darauf hinweisen, dass dieses Verbot ein wichtiges Verbot ist, das ernsthaft beachtet werden muss.»

«Das Gericht ist überzeugt, dass der vorgeworfene Sachverhalt stimmt.»

Einzelrichterin des Bezirks Schwyz

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