Veröffentlicht am

Grenzwerte wurden wieder häufiger überschritten

Entgegen dem bisherigen Trend haben die 2019 kontrollierten Mobilfunkanlagen die Grenzwerte deutlich häufiger überschritten.

(AfU/i) Seit 2011 führt das Amt für Umweltschutz (AfU) Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Bei der letztjährigen Kontrolle wurden zwar wieder mehr, jedoch nur geringfügige Abweichungen von den Baubewilligungen festgestellt.

Seit acht Jahren lässt das AfU durch Fachfirmen Stichproben bei Mobilfunkanlagen durchführen. Dabei wird geprüft, ob die Ausrichtungen und Höhen der installierten Antennen mit den erteilten Baubewilligungen übereinstimmen. Nur so ist gewährleistet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung in der Umgebung eingehalten werden.

Trend nicht bestätigt

Im Kanton Schwyz befinden sich rund 190 Anlagen der drei kommerziellen Netzbetreiber Salt, Sunrise und Swisscom. Dabei können sich mehrere Anlagen auf einem Standort befinden. Seit Beginn der stichprobenmässigen Baukontrollen im Jahre 2003 wurden zirka 60 Prozent der Mobilfunkstandorte einer Prüfung unterzogen. Die Mobilfunkstandorte in dicht besiedelten Gebieten wurden bereits mindestens einmal kontrolliert.

Häufigkeit und Ausmass der Abweichungen waren in den letzten Kontrolljahren tendenziell rückläufig. So fand die beauftragte Messfirma im Jahr 2018 lediglich bei zwei von 15 kontrollierten Standorten geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung und Höhe einzelner Antennen. 2019 konnte der erfreuliche Trend hinsichtlich der Häufigkeit nicht fortgesetzt werden: 11 der 15 kontrollierten Standorte wiesen Abweichungen auf.

Strenge Toleranzwerte Dabei kann jedoch festgestellt werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren, geringfügig waren und keinen Einfluss auf die Strahlungsbelastung in den umgebenden Gebäuden haben. Wie Vergleichsmessungen von Netzbetreibern zeigen, ist ein Teil der Abweichungen auf die Verwendung unterschiedlicher Messmethoden sowie auf messtechnisch bedingte Messungenauigkeiten zurückzuführen.

Das AfU hat die betroffenen Netzbetreiber bereits aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits erfolgt ist.

Weiterführende Informationen: www.sz.ch/afu, Stichwort «Nichtionisierende Strahlung»– www.e-smogmessung.ch

Share
LATEST NEWS