Veröffentlicht am

Etzelwerk-Konzession: Breitried muss nicht mehr renaturiert werden

Etzelwerk-Konzession: Breitried muss nicht mehr renaturiert werden Etzelwerk-Konzession: Breitried muss nicht mehr renaturiert werden

Die Umweltauflagen für die Erneuerung der Etzelwerk-Konzession sind gelockert worden. Die Renaturierung des Breitrieds in Unteriberg entfällt.

VICTOR KÄLIN

Die Umweltauflagen des Bundes gehören zu den kontrovers diskutierten Fragen in Zusammenhang mit der Erneuerung der Etzelwerk- Konzession (EA 30/20). Dank eines von SVP-Nationalrat Albert Rösti eingereichten und 2019 von beiden Kammern gutgeheissenen politischen Vorstosses sind die Auflagen für die Umweltverträglichkeit gelockert worden – mit konkreten Auswirkungen auf die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen.

Breitried nein, Minster ja

Wie die SBB als designierte Konzessionsnehmerin auf Anfrage unserer Zeitung erklären, seien sie tatsächlich von einigen Auflagen befreit worden. Aufgrund der Änderung des Wasserrechtsgesetzes per 1. Juli 2020 – eine direkte Folge der Motion Rösti – mussten die SBB ihren Umweltverträglichkeitsbericht zwar «nochmals gründlich überarbeiten », doch dank des neuen Gesetzes seien auch «weniger Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen notwendig». Konkret fällt eine der geplanten Hauptmassnahmen weg: die Renaturierung des Hochmoors Breitried in Unteriberg.

Die ebenfalls vorgesehene Sanierung des Minsterkanals muss jedoch trotz neuer Rechtslage umgesetzt werden. Denn der Bund verpflichtet die Kantone mit dem 2011 geänderten Gewässerschutzgesetz, ihre Gewässer zu revitalisieren, das heisst ihren natürlichen Flusslauf wiederherzustellen. Da die SBB Eigentümerin des betreffenden Minsterabschnitts sind, müssen sie die Revitalisierung umsetzen.

Komplexe Abklärungen Wie die SBB weiter mitteilen, hätte sich die Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichts grundsätzlich aufwendiger als erwartet erwiesen, was zu Verzögerungen geführt hat. Zudem mussten die SBB wichtige Grundlagen abwarten, wie zum Beispiel das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission oder die Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt zur Hochwasserdynamik in der Sihl. Inhaltliche Differenzen mit den Konzessionsgebern, den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich sowie den beiden Bezirken Einsiedeln und Höfe hätte es allerdings nicht gegeben, betont SBB-Gesamtprojektleiter Simon Ryser. Die grundsätzliche Einigung der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmerin ist vor einem Jahr an einer Medienkonferenz in Einsiedeln bekannt gegeben worden (EA 11/20).

Nächster Termin Juni 2021

Aufgrund der erwähnten Verzögerungen ist der Fahrplan ein weiteres Mal durcheinandergeraten. Das Konzessionsgesuch, dessen Einreichung lange für das vierte Quartal 2020 erwartet worden ist, liegt noch nicht vor. Ryser geht davon aus, dass die SBB ihr Dossier voraussichtlich Anfang Juni 2021 bei allen fünf Konzedenten einreichen kann.

Mit der öffentlichen Auflage des Gesuches wird auch die Möglichkeit für Einsprachen gegeben. Einspracheberechtigt sind Personen oder Organisationen, welche von der Materie besonders betroffen sind. Unschwer zu erraten, dass es dabei vorwiegend um umweltrechtliche Fragen gehen dürfte.

Die Renaturierung des Hochmoors Breitried in Unteriberg ist für die Etzelwerk-Neukonzessionierung keine Umweltauflage mehr.

Fotos: Archiv EA

Ein Jahr ist es her: Vertreter der SBB, des Kantons sowie der Bezirke Einsiedeln und Höfe gaben in Einsiedeln den Verhandlungsdurchbruch bekannt. Das Gesuch der SBB liegt allerdings noch immer nicht vor.

Share
LATEST NEWS