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Illegaler Abbruch des Hauses aus dem Jahr 1305 kann teuer werden

Wegen eines illegalen Abbruchs des Illgauer Hauses Felsegg aus dem Jahr 1305 wurde Strafanzeige eingereicht.

ANDREAS SEHOLZER

Der Gemeinderat Illgau hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des illegalen Abbruchs des Hauses auf der Liegenschaft Felsegg eingereicht. Dies heisst es auf Anfrage bei der Gemeinde.

Der Gemeinderat ist mit der Anzeige einer Pflicht nachgekommen, die im Justizgesetz geregelt ist: «Mitarbeitende des Kantons, der Bezirke und Gemeinden sind verpflichtet, von Amtes wegen Verbrechen und Vergehen, die ihnen in ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden, anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Behörden.» Zugleich wurde der Baustopp für den geplanten Neubau aufgehoben. Die Beschwerdefrist zum Baustoppentscheid läuft während zwanzig Tagen. Falls gegen die Aufhebung des Baustopps kein Rechtsmittel ergriffen wird, kann der Bauherr einen Neubau erstellen.

Schwyzer Gesetz macht hohe Busse möglich Rechtlich wird der illegale Abbruch aber Konsequenzen für ihn haben. Welche diese sind, werden die Schwyzer Staatsanwaltschaft und allenfalls ein oder mehrere Gerichte entscheiden.

Dabei werden sich die Juristen auf das Schwyzer Baugesetz stützen. Darin sind zwei Punkte zu finden, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind: Wer Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung oder in Abweichung einer Baubewilligung errichtet, ändert oder umnutzt, wird mit einer Busse bis 50’000 Franken bestraft.

Weiter steht im Schwyzer Planungs- und Baugesetz: «Widerrechtliche Gewinne und Vermögenswerte, die aus der Nutzung von Bauten und Anlagen stammen, die ohne oder in Abweichung einer Baubewilligung errichtet, geändert oder genutzt werden,werden nach den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches eingezogen.» Zu der möglichen Busse von bis zu 50’000 Franken sagt Martin Killias, emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universitäten Zürich und Lausanne, dass dies in allen Kantonen ähnlich geregelt sei.

Unrechtmässiger Gewinn in die Staatskasse Wenn Gewinnsucht im Spiel sei, könne auch eine noch höhere Busse verhängt werden – was in der Praxis aber kaum gemacht werde. Was aber in der Praxis eine Rolle «spielen sollte », so Killias, ist die Einziehung des unrechtmässigen Gewinns: «Das ist im Kanton Schwyz bes-ser geregelt als in anderen Kantonen, weil es im Schwyzer Baugesetz explizit so steht.» Stellt sich die Frage, wie solch unrechtmässige Gewinne ermittelt werden können. Dazu Killias: «Es wird die Rechnung gemacht, wie viel das Land wert ist mit dem Schutzobjekt und wenn kein Schutzobjekt auf dem Land steht – die Differenz ist dann der unrechtmässige Gewinn.» Das seien sicher Schätzungen, aber relativ einfach und gut zu erstellen. «Die Einziehung dieses unrechtmässigen Gewinns ist sicher das schärfste Mittel, aber auch das, was den Leuten Eindruck macht.» Hingegen seien die Bussen richtig für jene Leute, die eine Rolle gespielt hätten, zum Beispiel der Bauunternehmer oder der Architekt. Die Busse sei im Vergleich zu Einziehung des unrechtmässigen Gewinns gering. Falls es zur Einziehung eines unrechtmässigen Gewinns kommt, fliesst das Geld laut Killias in die Staatskasse.

Das Verfahren um einen Neubau auf der Liegenschaft Felsegg lief bereits seit zwei Jahren, als es schliesslich Mitte April illegal abgebrochen wurde. Das Haus wurde im Jahr 1305 gebaut. Der Bau wurde aufgrund der exzellenten Holzqualität und vor allem aufgrund des flach geneigten Satteldachs ins erste Vier-tel des 14. Jahrhunderts datiert. Die alte Bausubstanz ist im Jahr 1987 verringert worden Die dendrochronologische Auswertung hat ergeben, dass das Holz im Winterhalbjahr 1304/1305 gefällt worden war und dann – wie damals üblich – saftfrisch, das heisst vermutlich im Jahr 1305, verbaut worden ist.

Damit ist das Haus 65 Jahre vor der ersten Erwähnung des Dorfes Illgau gebaut worden. In der Spanne zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert ist es zu einer Erweiterung gekommen. Danach folgte im 19. Jahrhundert erneut eine Erweiterung. Im Jahr 1987 ist dann im Zuge von Renovationsarbeiten die alte Bausubstanz verringert worden.

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