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Schlag mit Bierkrug – Barchef wird vom Kantonsgericht härter bestraft

Das Schwyzer Kantonsgericht verurteilte einen 31-jährigen Aramäer wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

RUGGERO VERCELLONE

Die Auseinandersetzung zwischen dem Barchef und einem renitenten Gast ereignete sich im November 2018 in einer Innerschwyzer Café-Bar. Der verbale Streit wurde offenbar immer lauter und bedrohlicher. Schliesslich schlug der Geschäftsführer der Bar dem auf ihn zulaufenden Gast mit einem leeren, 780 Gramm schweren Bierkrug an den Kopf. Der Gast landete im Spital, der Barchef, ein 31-jähriger Aramäer, wurde vom Strafgericht Schwyz we-gen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten, zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Aus Notwehr gehandelt?

Einverstanden mit diesem Urteil waren weder der Beschuldigte noch die Staatsanwaltschaft, weshalb der Fall vor dem Kantonsgericht landete. Die Staatsanwaltschaft verlangte wie schon vor dem Strafgericht eine Verurteilung wegen vollendeter schwerer Körperverletzung, da beim Opfer, das im Spital notoperiert wurde, akute Lebensgefahr bestanden habe. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten sowie einen fünfjährigen Landesverweis. Der Rechtsvertreter des Privatklägers verlangte eine Genugtuung von 10’000 Franken.

Der Beschuldigte hinge-gen forderte einen Freispruch, eventuell eine Verurteilung we-gen einfacher Körperverletzung. «Es tut mir sehr leid, was an jenem Abend passiert ist», sagte er dem Richtergremium. Weil er vom auf ihn bedrohlich zulaufenden Zwei-Meter-Mann Angst gehabt habe, habe er mit dem Bierhumpen gegen die Schulter des Angreifers geschlagen. Er habe in einer Notwehrsituation gehandelt, sagte seine Verteidigerin.

Auch Kantonsgericht sah keine Lebensgefahr Das Schwyzer Kantonsgericht verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Das Richtergremium vertrat wie das Strafgericht die Auffassung, dass keine ernstliche und dringliche Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen Verlauf vorgelegen habe, weshalb die Qualifikation der vollendeten schweren Körperverletzung nicht erfüllt sei. Dafür wurde die Strafe um zwei Monate verschärft.

Die vom Strafgericht verhängte Genugtuung von 5000 Franken wurde bestätigt, ebenso der Verzicht auf einen Landesverweis für den 31-jährigen Aramäer, der zu seinem Heimatland, der Türkei, keinen Bezug hat. Zudem hat der Mann die Verfahrenskosten zu bezahlen, die inzwischen auf rund 20’000 Franken angestiegen sind.

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