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Es gibt mehr als nur eine Variante

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Einsiedeln und die neue Etzelwerk-Konzession – Teil 6: Bäche und Wuhrkorporationen

In der neuen Etzelwerk- Konzession wird auch das Wuhrwesen rund um den See neu geregelt.

VICTOR KÄLIN

Selbst wenn die Endfassung der Etzelwerk-Konzession noch nicht vorliegt, wird das neue Vertragswerk Auswirkungen auch auf die See-anstossenden Wuhrkorporationen haben. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat der Bezirk die Wuhrkorporationen am 26. April über Absichten und Ziele informiert (EA 25/22).

Anstösser werden unterhaltspflichtig Ein Blick zurück ins letzte Jahrhundert zeigt, dass die SBB zum Schutz des Stausees diverse Fliessgewässer rund um den Sihlsee verbaut und korrigiert hatten. Als Grund- und Werkeigentümerin sind sie bisher grundsätzlich zuständig für die Verbauungen und den Unterhalt der Zuflussbäche – allerdings nicht auf der ganzen Länge, sondern nur bis zu einer bestimmten Höhenkote (siehe nebenstehende Auflistung). Die höhergelegene Gerinnelänge fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Wuhrkorporation:

• Eubach

• Grossbach

• Rickentalbach

• Steinbach Der Unterlauf des Dimmerbachs steht ebenfalls im Eigentum der SBB beziehungsweise der Etzelwerk AG, doch hier besteht keine Wuhrkorporation. Für Unterhalt und Hochwasserschutz sind die Anwohner verantwortlich.

Mit der Neukonzessionierung ist vorgesehen, dass die SBB-Bachgrundstücke auf Einsiedler Boden an den Bezirk Einsiedeln übertragen werden (siehe Auflistung). Das ist die eine Neuerung. Aus Sicht der Wuhrkorporationen entscheidender ist jedoch der Wechsel der Zuständigkeiten. Gemäss Kantonalem Wasserrechtsgesetz (KWRG) wird der Bezirk zwar neuer Eigentümer der Bäche. Unterhaltspflichtig sind aber neu jene Anstösser, welche ihr Grundstück in den jeweiligen Bach entwässern. Zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit müssen die Wuhrkorporationen, respektive deren Mitglieder die nötigen Bau- und Unterhaltsarbeiten durchführen – und bezahlen. Allerdings werden Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte von der öffentlichen Hand bereits heute zwischen 70 bis nahezu 100 Prozent subventioniert. Dennoch kommen auf die Wuhrkorporationen und die pflichtigen Grundeigentümer höhere Lasten zu.

Zusatzkosten lassen sich nicht berechnen

Mit welchen Zusatzkosten die Wuhrkorporationen zu rechnen haben, ist allerdings kaum zu eruieren. Fakt ist, dass die SBB beim Grossbach zwischen 2005 und 2015 total 1,56 Millionen investierten; beim Eubach waren es 2001 rund 230’000 Franken und im Steinbach zwischen 2011 und 2015 total 270’000 Franken. Daraus lassen sich jedoch keine Durchschnittszahlen ableiten; ein schweres Unwetter genügt, und die Ausgangslage verändert sich komplett. Wie der Bezirk mitteilt, hätten die bisherigen Begehungen allerdings gezeigt, «dass nach der Übergabe kurz- bis mittelfristig keine ho-hen Kosten anfallen werden».

An der erwähnten Informationsversammlung vom 26. April hat der Bezirksrat gegenüber den Wuhrkorporationen zudem versichert, «gemeinsam einen Weg finden zu wollen, um die negativen Auswirkungen zu mindern oder ganz zu vermeiden».

In seinen Unterlagen weist der Bezirk darauf hin, dass die Wuhrkorporationen jener Bäche, bei denen die SBB bisher einen Teil der Kosten übernommen haben, in den letzten 80 Jahren Geld gespart hätten – so etwa im Vergleich zu den Anstössern der Alp. Der Bezirk vertritt den Standpunkt, dass «Unterhalt und Hochwasserschutz der Bäche auch nötig wären, wenn es das Etzelwerk und den Sihlsee nicht gäbe».

Steht Einsiedeln vor grundlegender Änderung?

Der Zufall will es tatsächlich, dass sich grundlegende Änderungen ankündigen. Unabhängig der Verhandlungen zur Etzelwerk- Konzession beschäftigt sich der Bezirksrat aktuell mit der Grundsatzfrage, ob die Wuhrpflichten vom Bezirk übernommen werden sollen; die Wuhrkorporationen würden dann ihrer Kernaufgabe entledigt und könnten im Grunde genommen aufgelöst werden. Diese Diskussion wurde kantonsweit bereits 2016 geführt; damals im Zuge der Revision des Kantonalen Wasserrechtsgesetzes. Einsiedeln ist aktuell nicht der einzige Bezirk, der sich erneut mit dieser Frage beschäftigt. Am weitesten gediehen sind die Abklärungen im Bezirk Schwyz. Dort plant man eine Neuorganisation des Hochwasserschut-zes an den Bächen sowie eine Revision des jetzigen Wuhr- und Perimeterwesens.

Am heutigen 31. Mai informiert der Bezirk Schwyz über die Ergebnisse.

Doch auch in Einsiedeln werden die Dinge forciert. Peter Eberle, Sekretär der Einsiedler Etzelwerkkommission und langjähriger Einsiedler Landschreiber, ist auch mit der Frage der Wuhrkorporationen vertraut. Auf Anfrage unserer Zeitung erwähnt er, dass ein Grundsatzentscheid zum Gewässerwesen durch den Bezirksrat «intensiv vorangetrieben wird». Einem Entscheid will und kann er nicht vorgreifen; doch auch ihm ist bewusst, dass eine Übernahme der Wuhrpflichten durch den Bezirk gerade im Hinblick auf die Etzelwerk-Konzession von erheblicher Bedeutung ist. Er geht davon aus, dass sich der Bezirk noch vor den Sommerferien dazu äussern dürfte. Je nach Grundsatzentscheid würde dieser dann auch in der Abstimmungsbotschaft zur Etzelwerk- Konzession veröffentlicht: Als Versprechen des Bezirksrats, dem Stimmbürger ein Reglement vorzulegen, welches die Übernahme der Pflichten der Wuhrkorporationen durch den Bezirk vorsieht. Das würde dann für alle Wuhrkorporationen gelten, also auch für die Wuhrkorporation Alp, die mit Abstand grösste Wuhr des Bezirks.

Mehr zur Etzelwerk-Konzession gibts am Mittwoch, 8. Juni, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung um 19.30 Uhr im Zwei Raben Einsiedeln. Unter anderen mit Bezirksammann Franz Pirker und Regierungsrat Sandro Patierno.

Serie Etzelwerk-Konzession

• Meinung SBB 26.11.21

• Meinung Bezirk 29.12.21

• Meinung Kanton 21.1.22

• Brücken, Strassen 15.3.22

• Pumpspeicherwerk 28.4.22

• Bäche, Wuhren 31.5.22

Dimmerbach

Grossbach

Steinbach

KONZESSION

Rickentalbach

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