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Vernehmlassung zur Notfall-Ersatzabgabe

IN KÜRZE

Kanton. Das Schwyzer Departement des Innern schickt eine Teilanpassung des Gesundheitsgesetzes im Bereich notfalldienstlicher Ersatzabgaben in die Vernehmlassung: Das hat die Schwyzer Regierung entschieden.

Hauptanliegen der vorliegenden Teilrevision ist mehr Flexibiliät im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst. Neu soll die Höhe der Ersatzabgabe besser dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können.

Dazu soll der Schwyzer Regierungsrat eine Senkung oder Erhöhung der Ersatzabgabe nach Anhörung der zuständigen Organisation managen können. Kürzungen der Ersatzabgabe sollen gerechter ausfallen Mit der Anpassung wird das Anliegen der Motion «für eine notwendige Anpassung der Ersatzabgabe im ärztlichen Notfalldienst » der Kantonsräte Antoine Chaix (SP), Simon Stäuble (CVP), Markus Ming (GLP), Robert Gisler (parteilos) und Roman Bürgi (SVP) erfüllt.

Zudem sollen individuelle Kürzungen der Ersatzabgabe bei jährlichen Einkommen unter 80’000 Franken auf Antrag der Ersatz abgebenden Person differenzierter und damit gerechter ausfallen.

Gleichzeitig soll sich das massgebende Einkommen nicht wie Stand heute auf das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit am Patienten beschränken, sondern alle medizinalberuflichen Tätigkeiten umfassen. Die Anpassung ist auf den 1. Januar 2024 vorgesehen./anj

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