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Abwarten bei der Kugelfangsanierung

Künftig können mehr Abgeltungen beantragt werden. Ein Überblick.

ANDREAS SEEHOLZER

Im Kanton Schwyz sind 125 Kugelfänge im Kataster der belasteten Standorte aktenkundig. Wie Kilian Aregger, Sachbearbeiter Altlasten und Deponien im Amt für Umwelt und Energie, auf Anfrage sagt, sind davon 41 Standorte nicht sanierungsbedürftig (zwölf davon in Innerschwyz). 63 Standorte wurden in den letzten Jahren saniert (dreissig davon in Innerschwyz), 17 Standorte müssen noch saniert werden (14 davon in Innerschwyz), zwei Standorte werden überwacht (beide in Innerschwyz), und zwei Standorte müssen noch untersucht werden (beide in Innerschwyz).

Die Sanierungskonzepte der noch sanierungsbedürftigen Kugelfänge seien vom Amt für Umwelt und Energie (AfU) bereits genehmigt worden.

Der Bund stellt mehr Geld in Aussicht Die bleiverseuchten Kugelfänge aller Schiessanlagen müssen saniert werden. Bis im Jahr 2009 zahlte der Bund vier-zig Prozent an 300-Meter-Stände und der Kanton dreissig Prozent.

Seit dem Jahr 2010 gibt es von Bern nur noch pauschal 8000 Franken pro Scheibe. Die Restkosten hatten in der Regel die Gemeinden zu tragen, weil die Schützenvereine dafür zu wenig Geld hatten. Die noch zu sanierenden Kugelfänge im Kanton Schwyz gelten eher als klein.

«Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sowie das kantonale Amt für Umwelt und Energie empfehlen nun den Gemeinden mit vergleichsweise kleinen Kugelfanganlagen, die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) abzuwarten », sagt Aregger. Grund dafür sei die geplante Gesetzesänderung, die eine neue Abgeltungsregelung vorsieht. Revision tritt voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft Anstatt wie bisher 8000 Franken pro Schreibe soll der Bund neu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten für die Sanierung abgelten. «Für Kugelfänge mit wenig Scheiben können nach der Revision beim Bund erheblich mehr Abgeltungen beantragt werden», so Aregger. Die Revision tritt voraussichtlich 2024 in Kraft.

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