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«Ich wollte keinen Sex mit meinem Mann»

Das Schwyzer Strafgericht sprach einen Tamilen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ehefrau frei.

RUGGERO VERCELLONE

Der beschuldigte Tamile heiratete seine Landsfrau im Jahr 2001. Er zog 2010 in die Schweiz, sie folgte ihm 2015 nach. Sie sind Eltern einer Tochter und eines Sohnes und wohnten im Bezirk Höfe. Inzwischen ist das Paar geschieden. Am Montag hatte sich der 45-Jährige vor dem Strafgericht zu verantworten. Tochter mit dem Tod bedroht

Angeklagt wurde er der Vergewaltigung seiner Ehefrau, der mehrfachen Drohung gegenüber seiner Ehefrau und seiner Tochter sowie der einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Tätlichkeit gegenüber seiner Frau und der mittlerweile 20-jährigen Tochter. Die Taten soll er hauptsächlich zwischen 2018 und 2021 begangen haben.

Dem Gericht erzählte die Ehefrau, dass ihr Mann von ihr verlangte, zweimal wöchentlich mit ihm zu schlafen. «Ich wollte aber gar keinen Sex mit meinem Mann haben, da mir das nicht gefiel», sagte sie. Um ellenlange, aggressive und sehr laut geführte Diskussionen, die von den Kindern mitbekommen wurden, zu vermeiden, habe sie sich jeweils nicht gewehrt, als ihr Mann sie in sein Zimmer rief oder er zu ihr in ihr Zimmer ging.

Einmal sei er im Juni oder Juli 2018 betrunken in ihr Zimmer gegangen, habe sie entkleidet, ihre Beine gespreizt und sei in sie eingedrungen. Dies, obwohl sie versucht habe, ihn wegzuschieben und obwohl sie gesagt habe, sie wolle das nicht. Ein an-dermal habe er ihr gedroht, sie aufzuschlitzen, sodass sie und ihre Kinder Todesangst hatten. Auch seine Tochter soll er mit dem Tode bedroht haben.

Frau ging zur Opferhilfe Die Vorwürfe der Vergewaltigung sowie der Drohung bestritt der Vater vehement. Er habe nie Gewalt angewendet, um mit seiner Frau Sex zu haben. Wenn sie nicht wollte, habe er am nächsten Tag wieder gefragt. «Ich habe ihr aber gesagt, sie solle sich von mir trennen, wenn sie mit mir keinen Sex mehr ha-ben wolle.» Das habe sie aber nicht getan, sondern habe sich bei der Opferhilfe gemeldet, sodass das Strafverfahren seinen Lauf nahm.

Zugegeben hat der Beschuldigte, seine Frau und Tochter als Erziehungsmassnahme hin und wieder geschlagen zu ha-ben. Sein Verteidiger forderte eine geringe Bestrafung wegen der zugegebenen Tätlichkeiten, aber Freisprüche in den anderen Anklagepunkten. Freispruch und Einstellung in den Hauptanklagepunkten Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, bedingt auf zwei Jahre, auszusprechen, sowie eine zu bezahlende Busse von 1100 Franken für die Tätlichkeiten. Zudem sollte der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Für die Tochter sei eine Genugtuung von tausend Franken zu bezahlen, verlangte deren Rechtsvertreter. Die Mutter trat nicht als Privatklägerin an.

Das Strafgericht sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, da die vom Gesetz verlangte Intensität von psychischem Druck und Gegenwehr des Opfers nicht erreicht wurde. Eingestellt wurde das Verfahren wegen Drohung gegenüber der Tochter, weil diese als Volljährige keinen Strafantrag gestellt hatte.

Verurteilt wurde er hingegen wegen der anderen geringeren Anklagepunkte, und bestraft wurde er mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von siebzig Tagessätzen à fünfzig Franken sowie einer Busse von 200 Franken, die wegen der erfolgten Tätlichkeiten zu bezahlen ist. Das Strafgericht verzichtete darauf, einen fakultativen Landesverweis auszusprechen.

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