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Was unternimmt der Kanton gegen «Zögerer»-Gemeinden?

Was unternimmt der Kanton gegen «Zögerer»-Gemeinden? Was unternimmt der Kanton gegen «Zögerer»-Gemeinden?

Ab dem Jahr 2024 zahlt der Bund mehr an die Kugelfangsanierungen. Wer die Fristen einhielt, zieht den Kürzeren.

JÜRG AUF DER MAUR

Die laufende Sanierung der Kugelfänge wird im Kanton Schwyz erneut zum Politikum. Total sind im Kanton nicht weniger als 125 Kugelfänge im Kataster der belasteten Standorte aktenkundig. Die bleiverseuchten Kugelfänge aller Schiessanlagen müssen seit Jahren saniert werden.

In den Gemeinden wurden deshalb seit dem Jahr 2009 viele Anlagen instandgestellt. Insgesamt 63 Schiessanlagen auf Kantonsgebiet wurden inzwischen saniert, dreissig davon liegen in Innerschwyz. 17 weitere auf Kantonsgebiet müssen noch saniert werden, davon befinden sich allein im inneren Kantonsteil 14 Anlagen.

Zwei Standorte werden überwacht, und zwei müssen noch untersucht werden. Saniert werden müssen Schiessanlagen in Schwyz, Steinen, Stattel, Oberiberg, Morschach, Alpthal, Illgau und Gersau, während in den grösseren Gemeinden wie Schwyz (zum Teil), in Arth und in Ingenbohl – diese Arbeiten schon erledigt wurden.

Bis im Jahr 2009 zahlte der Bund viezig Prozent an die 300-Meter-Stände und der Kanton dreissig Prozent. Mittlerweile gibt es nur noch 8000 Franken pro Scheibe vom Bund. Das soll ab dem Jahr 2024 nun aber wieder ändern.

Damit werden Gemeinden, die sich an die vorgegebenen Fristen halten, finanziell benachteiligt. «Schlamper», die erst jetzt mit der Umsetzung des Auftrags beginnen, sollen ab dem Jahr 2024 nämlich nicht mehr nur 8000 Franken pauschal pro Scheibe erhalten, sondern vom Bund wieder mit vierzig Prozent der Kosten entschädigt werden.

Der Kanton soll für Gleichbehandlung sorgen Für die einzelnen Gemeinden geht das ins Geld, wie SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm für seine Gemeinde errechnete. Demnach wäre Vorderthal mit dem neuen Bundesrecht viel günstiger gekommen. «Der Gemeinde entgingen», schreibt Diethelm in einer soeben eingereichten Interpellation, gesamthaft über 42’700 Franken, «und das nur, weil die Gemeinde den Schiessstand innerhalb der gesetzlichen Frist saniert hat».

Schon im vergangenen Mai riet Kilian Aregger, der zuständige Schwyzer Sachbearbeiter Altlasten im Amt für Umwelt, deshalb den Gemeinden, in dieser Sache noch zu warten.

«Das Bundesamt für Umwelt sowie das kantonale Amt für Umwelt und Energie empfehlen den Gemeinden mit vergleichsweise kleinen Kugelfanganlagen, die Revision des Umweltschutzgesetzes abzuwarten», sagte er.

Hier hakt Diethelm nun mit seinem Vorstoss ein. Er will von der Schwyzer Regierung wissen, ob «mit Blick auf eine offensichtliche finanzielle Ungleichbehandlung die Möglichkeit respektive der politische Wille besteht », dass der Kanton «rückwirkend » die Beteiligung anpasst.

Konkret regt Diethelm an, dass der Kanton Schwyz die zeitweise Reduktion der Bundesunterstützung von damals vierzig auf dreissig Prozent ausgleicht. Diese Reduktion soll, so Diet-helm, «im Sinne einer Gleichbehandlung » vom Kanton Schwyz «aufgefangen und den jeweiligen Standorten und Gemeinden zurückerstattet » werden.

Die Sanierung des Kugelfangs Bisigshalden in Willerzell wurde im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen: Eine Fläche von zwanzig Aren musste abgetragen und dem Bodenrecycling oder einer Deponie zugeführt werden. Nun dürfen dort Tiere wieder weiden.

Foto: zvg

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