Ohne Lehrbewilligung kein Unterricht möglich
Im Kanton Schwyz ist es nicht möglich, ohne Lehrbewilligung zu unterrichten. Dennoch gibt es Lehrer mit befristeten und solche mit unbefristeten Bewilligungen.
VICTOR KÄLIN
Als «gravierend» bezeichnet SP-Kantonsrat Matin Raña (Küssnacht) «die sich abzeichnenden Auswirkungen für die Schulen, den Unterricht und die Kinder». Grund zu dessen Besorgnis ist der «qualitative und inzwischen auch quantitative Lehrpersonenmangel», wie der Politiker in seiner am 30. August eingereichten Kleinen Anfrage zusammenfasst.
Raña sieht Bildungsauftrag und Bildungsziele der Volksschule «gefährdet», solange nicht ausschliesslich «adäquat ausgebildete Lehrpersonen» unterrichten.
239 befristet angestellte Lehrpersonen Damit zielt er auf die vom Erziehungsrat erlassene Sofortmassnahme, gemäss dieser es ab dem Schuljahr 2022/23 möglich ist, für maximal sechs Jahre (bisher drei) zu unterrichten, selbst wenn «die Bewerbenden nicht über den vorausgesetzten Ausbildungsabschluss verfügen».
In seiner gestern Montag veröffentlichten Antwort hält das Bildungsdepartement fest, dass «es im Kanton Schwyz nicht möglich ist, ohne Lehrbewilligung zu unterrichten». Lehrpersonen würden entweder mit einer unbefristeten Bewilligung arbeiten, oder dann mit einer befristeten. Im Schuljahr 2021/22, aus dem die letzten aktuellen Zahlen stammen, waren an den öffentlichen Volksschulen 239 Personen mit einer befristeten Lehrbewilligung angestellt. Gemäss Bildungsdepartement bedeutet dies jedoch nicht, «dass all diese über kein Lehrdiplom verfügen ».
Ein Teil der Lehrerschaft ist in der Ausbildung
Teilweise unterrichten sie stufenfremd oder ein Fach, für welches sie nicht über die Lehrberechtigung verfügen. Ein Teil von ihnen befindet sich zudem in Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin respektive zum Schulischen Heilpädagogen. Für das aktuelle Schuljahr 2022/23 werden die Zahlen Ende Kalenderjahr erwartet.
Gemäss Jahresbericht des Amts für Volksschulen und Sport waren im Schuljahr 2021/22 insgesamt 88 Prozent aller Lehrpersonen stufengerecht ausgebildet und mit einer unbefristeten Lehrbewilligung angestellt.
Demzufolge ergeben die 239 befristet angestellten Lehrpersonen einen Anteil von 12 Prozent. Gesamthaft unterrichteten im letzten Schuljahr 1991 Lehrpersonen auf der Volksschulstufe.