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Wenn Kulturland enteignet wird

Kanton. Die kantonsrätliche Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die Teilrevision des Enteignungsgesetzes. Sie beantragt dem Kantonsrat aber, die vorgeschlagene Mindestentschädigung von 15 Franken pro Quadratmeter Landwirtschaftsland auf 20 Franken zu erhöhen. So sollen die von einem solchen Eingriff betroffenen Grundeigentümer weitergehend entschädigt werden, heisst es in einer Mitteilung. Dadurch könne ihren berechtigten Interessen noch stärker entsprochen werden. Mindestentschädigung von 15 Franken wird empfohlen Im Rahmen der Vernehmlassung wurde bereits von verschiedener Seite die Aufnahme einer Mindestentschädigung von 20 Franken pro Quadratmeter enteignetem Kulturland beantragt. Ausgehend vom bisher häufig ausgerichteten Preis von 12 Franken und dem künftigen Höchstpreis von rund 30 Franken sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichts, empfiehlt der Schwyzer Regierungsrat eine Mindestentschädigung von 15 Franken. Entschädigung enspricht Verkehrswert des Grundstücks Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen sind gemäss Bundesverfassung voll zu entschädigen. Die Entschädigung entspricht dabei dem Verkehrswert des betroffenen Grundstücks. Mit einer vom Kantonsrat am 26. Mai 2021 erheblich erklärten Motion wurde der Schwyzer Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat Bericht und Vorlage zu unterbreiten, mit welcher das kantonale Enteignungsgesetz dahingehend geändert wird, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland neu der dreifache Schätzungswert zu vergüten ist./Mitg.

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