Sexuelle Nötigung: Influencerin siegt vor Gericht
Sie machte ihre Erlebnisse mit einem Freund publik, was von Amtes wegen untersucht wurde. Der einst «sehr gute» Freund wird nun auch zweitinstanzlich verurteilt.
RUGGERO VERCELLONE
Sie waren «sehr gute Freunde» und erlebten eine «sehr schöne Freundschaft», sagte die bekannte 29-jährige Influencerin Morena Diaz über ihre Beziehung zum heute 34-jährigen Beschuldigten. Diese Freundschaft dauerte bis zum 21. Dezember 2018 – bis laut dem Beschuldigten «ein Kuss die wunderschöne Freundschaft zerstörte».
Für die Influencerin war es allerdings mehr als ein Kuss. Im Januar 2020 erzählte Diaz auf Instagram und auf ihrem Blog, dass sie von diesem Freund «vergewaltigt» worden sei. Sie erzählte es auch in Interviews mit diversen Zeitungen, denn inzwischen wollte sie mit ihrer persönlichen Erfahrung ein Zeichen setzen gegen sexuelle Gewalt. Das gelang ihr, da sie damit eine Debatte über das Sexualstrafrecht angestossen hat und als Aktivistin von Amnesty International auftritt. Strafuntersuchung begann von Amtes wegen zu laufen Das rief die Polizei auf den Plan, weil die Influencerin ein mutmassliches Offizialdelikt publik gemacht hatte. Somit begann die Strafuntersuchung von Amtes wegen zu laufen. Aber auch sie erstattete Anzeige. Da sich die mutmassliche Tat in der Wohnung des Beschuldigten im Kanton Schwyz ereignete, wurde der Fall strafrechtlich auch vor Schwyzer Gerichten verhandelt – kürzlich zweitinstanzlich vor dem Schwyzer Kantonsgericht.
Das Strafgericht hatte den beschuldigten Italiener wegen sexueller Nötigung zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Eine Vergewaltigung, wie das Diaz selber in den sozialen Medien immer nannte, war gar nicht angeklagt, da dem Beschuldigten keine Penetration mit dem Penis vorgeworfen wurde. Er habe die Frau am Bauch, an den Brüsten und am Hals geküsst. Zudem habe er trotz ihres mehrmals mündlich ausgedrückten Widerstands zwei Finger in ihre Vagina eingeführt. Erst als er in ihre Augen schaute, habe er von ihr abgelassen. Da es sich bei der vorgeworfenen Tat um eine sogenannte Katalogtat handelt, wurde gegenüber dem Ausländer ein obligatorischer fünfjähriger Landesverweis ausgesprochen.
Als wichtigen Beweis hatte das Strafgericht einen Chatverlauf zwischen Diaz und dem Angeklagten am Tag danach gewertet. Darin entschuldigte er sich bei ihr und schrieb: «Viele Sachen im Leben können nicht erklärt werden.» Gegen dieses Urteil wehrte sich der Italiener vor dem Kantonsgericht. Seine Version: Nach dem Schauen eines Liebesfilms mit romantischem Schluss habe sie ihm Signale gegeben, dass er mehr als nur Freundschaft erwarten dürfe. An jenem Abend habe sie ihren Kopf auf die Schulter des Beschuldigten gelegt, sich dann den Rücken streicheln lassen und habe eingewilligt, dass er ihr einen Kuss geben dürfe. Mehr sei nicht passiert, sagte der Beschuldigte. Im Chat vom Tag danach habe er eben die Freundschaft gemeint, die wegen eines Kusses in Brüche gegangen sei. Sie habe die Story erfunden, um als Influencerin mehr Beachtung und damit auch mehr finanzielle Einnahmen zu erreichen. Deshalb habe sie die Story auch aufgebauscht und als Vergewaltigung bezeichnet.
Das Kantonsgericht hat das Urteil der Vorinstanz samt Landesverweis weitgehend bestätigt. Der Verurteilte hat der Privatklägerin einen Schadenersatz von 2800 und eine Genugtuung von 3000 Franken zu bezahlen. Zudem hat er Verfahrenskosten von insgesamt rund 28’000 Franken zu übernehmen. Das Urteil, das erst im Dispositiv und ohne Begründung vorliegt, ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.