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Keine Ausweitung fürs Stimm- und Wahlrecht

IN KÜRZE

Motion. Mit einem politischen Vorstoss forderten Kantonsrätin Carmen Muffler (SP, Pfäffikon) sowie die Kantonsräte Jonathan Prelicz (SP, Goldau) und Thomas Büeler (SP, Lachen), dass es Einwohnergemeinden und Bezirken möglich werde, «für volljährige Niedergelassene mit C-Ausweis das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten einzuführen».

In seiner Antwort will der Regierungsrat nichts davon wis-sen. Wie die grosse Mehrheit der Kantone will auch die Schwyzer Regierung die Frage der politischen Rechte weiterhin «an das Bürgerrecht koppeln».

Die Regierung begründet ihre Antwort vor allem inhaltlich: Die staatspolitische Teilhabe soll demnach «weiterhin denjenigen Personen vorbehalten bleiben, die sich langfristig in der Schweiz niederlassen und ausreichend in die Gesellschaft integriert sind, um sich einbürgern zu lassen und diesen Schritt auch tatsächlich gehen wollen. Das Einbürgerungsverfahren bildet den Weg, der mit dem Bekenntnis zu den Traditionen und Werten der Schweiz, zur schweizerischen Demokratie, dem Rechtsstaat und damit im Ergebnis zur angestrebten schweizerischen Staatsbürgerschaft einhergeht ». Deshalb soll auch erst der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens zum Erhalt der politischen Rechte im Bund, Kanton und der Gemeinde führen können./ Vi.

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