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Schwieriges Thema für Altersheime

Nur etwa ein Drittel aller Alters- und Pflegeheime im Kanton bietet Sterbehilfe an.

DAMIAN BÜRGI

In einer Interpellation vom 30. Juni haben die SP-Kantonsräte Martin Raña, Alex Keller und Kushtrim Berisha nachgefragt, wie die assistierte Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz geregelt ist und umgesetzt wird. Grundsätzlich befinden sie: «Das Grundrecht zur Selbstbestimmung am Lebensende soll nicht nur zu Hause, sondern auch in allen Schwyzer Altersheimen möglich sein.» In seiner Antwort auf die Interpellation hat der Regierungsrat nun festgehalten, wie die gesetzliche Regelung und die aktuelle Handhabung zur Beihilfe der Selbsttötungen in den Heimen aussehen.

In 11 der 28 befragten Altersund Pflegeheimen ist der assistierte Suizid innerhalb der Institution erlaubt, sechs Heime haben angegeben, dass dies bei ihnen nicht oder noch nicht möglich ist. Sie möchten aus ethischer, moralischer oder religiöser Überzeugung keine aktive Sterbehilfe anbieten, wie der Regierungsrat in seiner Antwort verlauten lässt. Vielmehr set-zen sie auf gute palliative Pflege und unterstützen die Betroffenen nach ihrem Entscheid, indem sie den Prozess begleiten, zum Beispiel durch die Vermittlung an entsprechende Stellen.

Sieben antworteten nicht Bei vier weiteren Heimen gibt es derzeit keine klare Regelung bezüglich dieser Thematik, von den restlichen sieben Heimen hat das Departement des Innern keine Antwort erhalten. Namentlich wollte keines der Heime genannt werden, unabhängig davon, ob ein Angebot besteht oder nicht.

Eine Regelung zur assistierten Sterbehilfe existiert im schweizerischen Gesetzbuch nicht, und zurzeit gibt es im Kanton Schwyz auch keine rechtliche Grundlage, dass die Heime ihren Bewohnern die assistierte Sterbehilfe anzubieten haben. Lediglich in den Bewilligungskriterien zur Eröffnung eines Alters- oder Pflegeheims ist als Richtlinie vorgegeben, «dass die Einrichtung ihre Haltung bezüglich Beihilfe zum Suizid regeln muss und die Mitarbeitenden in die Diskussion zu Fragen, welche sich zum Thema Sterben ergeben, einbezogen werden», wie aus der Antwort des Regierungsrats hervorgeht.

Ob es zu Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen kommt, ist unklar. In seiner Antwort erwähnt der Regierungsrat weder politische Vorstösse noch geplante Änderungen zur gesetzlichen Handhabung der Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz.

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