Kanton Schwyz zahlte 18,7 Millionen Franken für die Covid-Härtefälle
Der Bund richtete Zahlungen von 87 Millionen Franken an bedrängte Schwyzer Unternehmen aus. Der Schlussbericht des Regierungsrates zeigt auf, wer Geld bekommen hat und wie alles kontrolliert wird.
URS ATTINGER
Während der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 schnürten der Bund und der Kanton Schwyz gemeinsam zwei Härtefallprogramme. Das Härtefallprogramm 1 wurde am Jahresübergang 2020/21 wirksam, das zweite Härtefallprogramm im Jahr 2022. In diesen Härtefallprogrammen wurden Beiträge von 105,7 Millionen Franken an insgesamt knapp 1000 Schwyzer Unternehmen gesprochen. Dabei wurde unterschieden nach Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken – hier zahlte der Bund 70 Prozent, der Kanton 30 Prozent – und Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz: Hier zahlte der Bund 100 Prozent.
Beitragsberechtigt waren beim ersten Härtefallprogramm jene Unternehmen, welche in einer 12-Monatsperiode einen Umsatzrückgang von über 40 Prozent zu verzeichnen hatten oder solche, die während mehr als 40 Tagen behördlich geschlossen wurden. Die vor allem betroffenen Gastronomiebetriebe und Fitnesscenter erhielten 60 Prozent der jährlichen Fixkosten. Verkaufsgeschäfte, die ab Januar 2021 schliessen mussten, bekamen grundsätzlich 40 Prozent der Fixkosten. Bewilligte kantonale Mittel nicht ausgeschöpft Das erste Härtefallprogramm war viel grösser als das zweite. Es wurden rund 100,7 Millionen ausgeschüttet, im zweiten Programm dann noch 5 Millionen. Der Bund zahlte 87 Millionen, der Kanton 18,7 Millionen Franken. Bewilligt waren aufseiten Kanton 28,1 Millionen – das Budget wurde also um knapp 10 Millionen nicht ausgeschöpft.
Die Rückerstattungen bis 7. Dezember belaufen sich auf 3,1 Millionen. Sie kommen vor allem von Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz, die ihren Jahresgewinn 2021 rückerstatten mussten. Fünf Unternehmen haben freiwillig total knapp 1 Million zurückbezahlt. Sie konnten sich damit von den für die nächsten Jahre geltenden Auflagen befreien. Mit weiteren Rückerstattungen sei zu rechnen, schreibt der Regierungsrat in seinem Schlussbericht.
Im ersten Quartal 2022 wurden die Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie weitgehend aufgehoben. Deshalb erstaunt es nicht, dass auch die Zahl der Gesuche um Unterstützung im ersten und zweiten Quartal kontinuierlich abnahm. Auch war im zweiten Programm die Ablehnungsquote höher als im ers-ten. In den meisten Fällen lagen keine ungedeckten Kosten vor.
Eingehende Prüfung mit anschliessendem Controlling Die Antragsprüfung dauerte in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Sie basierte auf folgenden vier Säulen: Information, Ex-ante-Prüfungen, Expost-Prüfungen und Auflagen-Controlling. Bei der Information setzte man vor allem auf die Härtefallwebseite sz.ch/haertefall, da-nach wurden die eingegangenen Gesuche individuell und detailliert geprüft. In Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung prüfte und prüft das Amt für Wirtschaft stichprobenartig bewilligte Dossiers.
Für jene Unternehmen, die Unterstützungsbeiträge erhalten haben, gilt während vier Jahren: Keine Dividendenausschüttung, keine Kapitaleinlagen zurückerstatten, keine Darlehen an Eigentümer vergeben oder genom-mene Darlehen zurückbezahlen. Die kantonale und die eidgenössische Finanzkontrolle in Zusammenarbeit mit den Unternehmen OBT und PwC prüfen im Rahmen des Controllings die Vergaben auf Missbrauch. Dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt Die beiden Härtefallprogramme wurden in enger Zusammenarbeit mit den grossen Schwyzer Wirtschaftsverbänden ausgearbeitet und hätten sich bewährt, so der Regierungsrat. Er legt den Schlussbericht hiermit dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vor. Es gilt das einfache Mehr, der Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.