Selbstbedienung zu wörtlich genommen
Unbeaufsichtigte Hofläden sind immer wieder das Ziel von dreisten Dieben.
Traurig, aber wahr!», kommentiert ein verärgerter Schwyzer Landwirt ein Bild, das er kürzlich auf den sozialen Medien postete. Es zeigt die aufgebrochene Einwurfkasse in seinem Hofladen: «Einmal mehr wurde eingebrochen/ gestohlen», schreibt er dazu weiter.
Der Schweizer Bauernverband schätzt, dass rund sieben Prozent aller Betriebe eine Direktvermarktung mit Hofladen anbieten, der überwiegende Anteil davon mit Selbstbedienung. Die Anzahl Betriebe im Kanton Schwyz mit solcher Direktvermarktung wird zwar nicht erhoben. Bauernsekretär Franz Philipp schätzt aber, dass die Situation im Kanton Schwyz ähnlich wie in der ganzen Schweiz aussieht. Rund sechs gemeldete Fälle in knapp drei Monaten Dass Diebe auf Hofläden abzielen, ist leider kein Einzelfall. Die Kantonspolizei Schwyz führt zwar keine spezifische Delikteliste zu Diebstählen in Selbstbedienungs- Hofläden. «Allgemein können wir jedoch bestätigen, dass uns seit November rund ein halbes Dutzend Diebstähle oder Diebstahlsversuche von Selbstbedienungs- Hofläden gemeldet wurden », sagt Florian Grossmann, Chef Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz: Der Deliktsbetrag belaufe sich auf mehrere Hundert Franken, ebenso der Sachschaden.
Um Einbrüche, Diebstähle und Sachschäden zu vermeiden, rät die Polizei zu verschiedenen Massnahmen: Die Präventionsspezialisten der Kantonspolizei Schwyz bieten zudem an, Hofladenbesitzer auch individuell vor Ort zu beraten.
Sollten dennoch verdächtige Beobachtungen gemacht oder verdächtige Personen vor Ort festgestellt werden, rät die Polizei zu einer sofortigen Meldung via Notrufnummer 117.
«Angaben zu festgestellten Personen, Fahrzeugen oder Fluchtrichtung helfen uns nach einem soeben verübten Diebstahl weiter», erklärt Florian Grossmann und betont: «Eine Fahndung sollte aus Selbstschutz immer der Polizei überlassen werden.» Auch wenn ein Diebstahl erst einige Zeit später festgestellt werde, sei eine Meldung an die Polizei dennoch wichtig: «Angaben zum Tatzeitraum sowie den entwendeten Gegenständen helfen uns, Zusammenhänge mit anderen verübten Delikten zu erkennen und diese bei einem Ermittlungserfolg entsprechend zuordnen zu können», so der Polizeisprecher.
Achtung beim Einsatz von Videoüberwachung Als präventive Massnahme, aber auch zur Ermittlung der Täterschaft kann sich der Betrieb einer Videoüberwachungsanlage lohnen. Da seien aber sorgfältige Überlegungen zu Anbringungsort, Aufnahmebereich und Ein- und Ausschaltmodalitäten entscheidend, mahnt Grossmann: Den geltenden Datenschutzbestimmungen müsse zwingend Rechnung getragen werden. Entsprechende Informationen des zuständigen Datenschutzbeauftragten sind unter www.kdsb.ch abrufbar. Wovon die Polizei dringend abrät, ist, gesichertes Bildmaterial von mutmasslichen Dieben selbst auf Online-Plattformen zu veröffentlichen: «In einem ungünstigen Fall kann es wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu entsprechenden Zivilklagen kommen.»