«Längst fälliger» Strassenausbau muss wieder drei Felder zurück
Der Ausbau des Kantonsstrassen-Teilstücks Holeneich– Lägeten in Tuggen wird um Monate, wenn nicht Jahre zurückgeworfen. Das Verwaltungsgericht hat das Schwyzer Baudepartement zurückgepfiffen.
Das Verdikt des Schwyzer Kantonsrats im vergangenen Juli war klar: Mit 87 zu 0 Stimmen genehmigte er den Kredit von 20,5 Millionen Franken für den Ausbau des Kantonsstrassen-Teilstücks Holeneich–Lägeten in Tuggen.
Als «längst überfällig» wurde dieser Ausbau bezeichnet, weil der knapp zwei Kilometer lange Strassenabschnitt nicht zuletzt für den Langsamverkehr ein gefährliches Nadelöhr darstellt.
Schon während der Kantonsratsdebatte kristallisierte sich eine vorgesehene, vier Meter hohe Stützmauer in diesem als Wildkorridor eingetragenen Gebiet als «Pièce de Résistance» heraus. Verfahren wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen Und das hat sich jetzt bewahrheitet: Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde von Umweltverbänden gutgeheissen und das kantonale Baudepartement zurückgepfiffen. Wie Baudirektor André Rüegsegger erklärte, mache das Schwyzer Baudepartement von der Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesgericht keinen Gebrauch, sondern gehe stattdessen über die Bücher.
«Wir müssen nicht gerade wieder bei Null anfangen, doch der geplante Baubeginn im kommenden Jahr wird sich um Monate, wenn nicht Jahre hinauszögern», so der Schwyzer Baudirektor.
Rüegsegger, von Haus aus selbst Jurist, zeigte sich sehr enttäuscht über das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts: «Auf die Gesamtlänge von zwei Kilometern streiten wir um eine Stützmauer von 300 Metern Länge. Ich wundere mich schon manchmal über die Interessenabwägung der gerichtlichen Instanzen.» Ein Wildwarnsystem ist vorgesehen Auf den restlichen 1700 Metern sei die Strassenquerung durch das Wild nicht mehr wirklich Gegenstand der Streitigkeiten. «Nur ein paar Meter weiter südlich reden wir von einem Wildübergang über die Nationalstrasse von fünfzig bis sechzig Metern Breite», macht der Schwyzer Baudirektor den Vergleich mit dem vorgesehenen Projekt des Bundes.
Zudem ist gemäss dem vom Kantonsrat genehmigten Projekt auf dem Teilstück Holeneich–Lägeten ein Wildwarnsystem vorgesehen, «das die Verkehrsteilnehmer bei Wildwechsel warnt. Unterstützend werden in diesen Bereichen Entlastungswerke für die Erreichung des Hochwasserschutzes erstellt, die zugleich den Kleinsäugetieren als Querungshilfe dienen», wie es im Projektbeschrieb heisst.
«Werden wieder neu verhandeln müssen» Eine Stützmauer braucht es im fraglichen Gebiet Lengacher. Die bisher vorgesehene 300 Meter lange Stützmauer könnte gemäss Rüegsegger «vielleicht etwas flacher» errichtet werden. «Dafür braucht es mehr Land, sodass wir mit den Landeigentümern erneut verhandeln müssen. » Auch wenn die Projektanpassung nur ein paar Monate dauern wird, «brauchen die nachfolgenden Landerwerbsverhandlungen wieder Zeit». Auch erfolgt wiederum eine öffentliche Auflage, sodass möglicherweise wieder Jahre ins Land ziehen, bis mit den Ausbauarbeiten begonnen werden kann. Zudem dürfte der bewilligte 20,5-Millionen- Franken-Kredit nicht ausreichen.
In einem weiteren Urteil bemängelte das Schwyzer Verwaltungsgericht die Ausgestaltung der Bushaltestellen, deren Kantenhöhe teilweise nicht als behindertengerecht taxiert wurde. «Dies hätten wir ohnehin bei der Ausführungsplanung berücksichtigt und eine Lösung realisiert, die dem Behindertengleichstellungs- Gesetz entspricht », versichert Rüegsegger die Realisierung von barrierefreien Bushaltestellen auch in diesem Strassenabschnitt.