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«Hölloch»-Urteil – Bundesgericht spielt Ball nach Schwyz zurück

«Hölloch»-Urteil – Bundesgericht spielt Ball nach Schwyz zurück «Hölloch»-Urteil – Bundesgericht spielt Ball nach Schwyz zurück

Das Schwyzer Verwaltungsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts prüfen, ob der Betrieb des «Höllochs» zu Recht geschlossen wurde. Bruno Suter weigerte sich, die Covid-Zertifikate seiner Gäste zu kontrollieren.

nad. Mitte und Ende September 2021 hatte die Kantonspolizei zwei Mal festgestellt, dass der Muotathaler «Hölloch»-Wirt Bruno Suter die Covid-Zertifikate der Gäste nicht prüfte. Das Restaurant wurde im Oktober 2021 von den Behörden für sieben Tage geschlossen.

Gegen diese Massnahme legte Suter Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht ein. Die Schwyzer Justiz trat auf die Beschwerde gegen den Schliessungsentscheid aber nicht ein. Das Schwyzer Verwaltungsgericht begründete seinen Nichteintretensentscheid von Ende April damit, dass es an einem aktuellen Interesse fehle. Aufgeworfene Fragen könnten wieder aktuell werden «Es stört mich massiv, dass das Schwyzer Verwaltungsgericht unter dem Vorwand nicht entscheiden will, dass die Pandemie nun vorbei sei und das entsprechende Interesse damit wegfalle», liess Bruno Suter im Juni verlauten und begründete damit seine Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht nun fest, dass es sich bereits mehrfach zu kantonalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie geäussert habe.

Es räumt anders als das Schwyzer Verwaltungsgericht ein, dass, auch wenn diese Fälle nicht mehr aktuell seien, es nicht unbedingt dazu führe, den Beschwerdeführern jedes schutzwürdige Interesse abzusprechen. In der Tat könnten sich diese Fragen in Zukunft erneut stellen.

Die Verletzung mehrerer Grundrechte geltend gemacht

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass es sich zwar bislang nicht zur Frage der Vereinbarkeit der Pflicht zur Vorlage eines Covid-Zertifikats mit der Wirtschaftsfreiheit habe äussern müssen.

Entgegen der Auffassung der Schwyzer Justiz sei dies aber kein Einzelfall. Dies betreffe alle Restaurants, die ihren Zugang beschränken mussten, und sei daher von grundlegender Bedeutung.

Darüber hinaus mache der Beschwerdeführer die Verletzung mehrerer anderer Grundrechte geltend. Das Schwyzer Verwaltungsgericht wird deshalb angehalten, die Beschwerde von Suter zu prüfen.

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