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Für Erststarter kein Zustupf an Schulen

IN KÜRZE

Kanton. Die Schwyzer Volksschulen können ab dem kommenden Schuljahr ein neues Beurteilungsreglement einführen. Anfänglich war dieser Termin so verbindlich fixiert worden. Das Schwyzer Volksschulamt hat aber aufgrund von Rückmeldungen eine einjährige Übergangsfrist gewährt.

Im Raum steht im grösseren Zusammenhang die Einführung einer zusätzlichen Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen, weil diese durch das neue System eine Mehrbelastung erfahren.

Wie das Schwyzer Bildungsdepartement in der Antwort auf eine Kleine Anfrage betont, wird es definitiv keine Entlastungslektion geben, ob auf das darauffolgende Jahr, ist noch offen. SP-Kantonsrat Martin Raña (Küssnacht) ortete eine Ungleichheit, weil Klassenlehrpersonen, die in Schulen unterrichten, die das neue System jetzt einführen, definitiv eine Mehrbelastung erfahren.

Er wollte wissen, ob Massnahmen vorgesehen seien, um diese Ungleichheit auszugleichen, allenfalls auch mit einer Spezialfinanzierung. Dies ist nicht vorgesehen, wie das Schwyzer Bildungsdepartement in seiner Antwort schreibt.

Der Schwyzer Erziehungsrat habe das Amt für Volksschulen und Sport im Juni 2021 mit einer generellen Überprüfung der Ressourcen der Lehrpersonen beauftragt.

«Bereits bei der Auftragserteilung hat der Schwyzer Erziehungsrat jedoch klar festgehalten, dass die Überprüfung der Ressourcierung der Arbeitszeit von Lehrpersonen in einem ganzheitlichen Rahmen und nicht bloss im Zusammenhang mit der Neufassung eines einzelnen Reglements zu erfolgen hat.»/mri

Kanton. Bei Wohnungsmangel soll ein Formular, das über die Vormiete informiert, Pflicht sein. Die SP-Kantonsrätin Carmen Muffler (Freienbach) und ihre Parteikollegen Peter Nötzli (Wollerau) und Martin Raña (Küssnacht) möchten den Wohnungsmarkt transparenter machen.

So soll beim Abschluss von neuen Mietverträgen die Verwendung eines offiziellen Formulars obligatorisch werden. Das Formular informiert eine neue Mietpartei über den bisherigen Mietzins der Wohnung. Ein allfälliger Aufschlag müsse begründet werden, schreiben die drei Kantonsräte in einer Motion. Dies schaffe Transparenz für die Mieterinnen und Mieter.

Die drei Motionäre begründen ihren Vorstoss damit, dass der aktuelle Wohnungsmangel preistreibend wirke. Eine Pflicht des Vermieters oder der Vermieterin, die Vormiete offenzulegen, habe eine mietzinsdämpfende Wirkung, sind die Motionäre überzeugt. Eine solche Formularpflicht kennen bereits die Kantone Zürich, Luzern, Zug, Genf und Basel-Stadt.

Muffler, Nötzli und Raña fordern den Schwyzer Regierungsrat auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, damit im Fall von Wohnungsmangel – bei einer Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent und weniger – für den Abschluss neuer Mietverträge die Verwendung des entsprechenden Formulars obligatorisch wird.

Zurzeit beträgt die Leerwohnungsziffer im Kanton Schwyz 0,72 Prozent. Von Wohnungsmangel wird gesprochen, wenn die Zahl der leerstehenden Wohnungen unter 1 bis 1,5 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes sinkt./hrr

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