Veröffentlicht am

Schwyz will Nachtbusse

IN KÜRZE

Kanton. Der Schwyzer Regierungsrat hat seinen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, wie das Baudepartement mitteilte. Demnach sollen in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag und an allgemeinen Feiertagen Nachtbusse von Luzern aus in den inneren und von Zürich aus in den äusseren Kantonsteil sowie nach Einsiedeln fahren. Das Konzept baue auf den bestehenden Angeboten auf, heisst es in der Mitteilung.

Weiter sieht der Schwyzer Regierungsrat vor, das öV-Grundangebot 2024 bis 2027 um ein Jahr bis 2028 zu verlängern. Damit will der Kanton Schwyz die Abläufe mit dem Bund synchronisieren. Dieser harmonisiere im Jahr 2024 seine Finanzierungsinstrumente, «um die Abläufe bei der Bestellung des regionalen Personenverkehrs zu optimieren. » Dadurch würden die Finanzierungsperioden nicht mehr mit der Laufzeit des kantonalen öV-Grundangebots übereinstimmen.

Die Politischen Parteien, Behörden, Transportunternehmen und interessierte Verbände und Organisationen können sich bis am 19. Juni zu den Anpassungen äussern. Der Schwyzer Kantonsrat werde voraussichtlich im November über die Anpassungen im öV-Grundangebot befinden./ HV

Wollerau. Keinen Bleifuss, sondern eine Schnecke auf dem Gaspedal hatte ein im Kanton Zürich wohnhafter 35-Jähriger. Er fuhr auf der Autobahn A3 in einer Gruppe von fünf Fahrzeugen in Richtung Zürich. Kurz vor der Ausfahrt Wollerau verlangsamten alle Fahrzeuge das Tempo auf 20 bis 30 Kilometer pro Stunde und schalteten die Warn-blinker ein – auch der Beschuldigte.

Auf der Höhe eines auf dem Pannenstreifen stehenden Fahrzeuges beschleunigte er auf Normaltempo. Im Tunnel Blatt verlangsamte er dann ohne Grund auf 64 Kilometer pro Stunde – signalisiert waren 100. Der nachfolgende Verkehr musste darum stark abbremsen. Anderen Tempo aufgezwungen

Damit nicht genug, schwenkte der 35-jährige Mann sein Fahrzeug auf die Überholspur und hinderte so die nachfolgenden Fahrzeuge während rund zehn Sekunden am Überholen. Er fuhr in langsamem Tempo weiter, um dann nach dem Tunnel extrem stark zu beschleunigen und den Motor aufheulen zu las-sen. Die Konsequenzen für dieses Treiben folgten in Form eines Strafbefehls. Nötigung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln im Fokus Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hält darin fest, dass sich das Ganze in einer langgezogenen Rechtskurve sowie in einer Linkskurve abgespielt hat. Dadurch habe der Beschuldigte eine für die anderen gefährliche Situation geschaffen. Es habe keine Rechtfertigung dafür gegeben, sein Auto zu bremsen und dem nachfolgenden Verkehr seine Geschwindigkeit aufzuzwingen oder andere am Überholen zu hindern.

Der 35-Jährige muss sich darum wegen Nötigung, der vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln und einer vorsätzlichen Verletzung derselben verantworten. Er kassiert eine Geld-strafe von achtzig Tagessätzen zu neunzig Franken, bei einer Probezeit von vier Jahren. Eine Busse von 2100 Franken und die Kosten des Verfahrens von 740 Franken muss er gleich bezahlen./ fko

Share
LATEST NEWS