Veröffentlicht am

Mit Formularpflicht mehr günstige Wohnungen?

Aus der SP wird die Einführung einer Formularpflicht gefordert. Die Hauseigentümer winken ab.

«Eine Wohnung im Kanton Schwyz zu finden, wird immer schwieriger und unerschwinglicher. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wirkt preistreibend. » Das schreibt der Küssnachter SP-Kantonsrat Martin Raña in einer Motion, die er zusammen mit zwei weiteren Parteimitgliedern eingereicht hat.

Im Kanton Schwyz lebten sechzig Prozent der Schwyzer Haushalte im vergangenen Jahr in einer Mietwohnung. Während gesamtschweizerisch dafür im Durchschnitt 1393 Franken pro Monat aufgewendet werden mussten, waren es im Kanton Schwyz 1593 Franken, also 200 Franken pro Monat mehr. Schwyz hat damit hinter Zug und Zürich die drittteuersten Mieten schweizweit. Pflicht, Vormiete offenzulegen, würde Mietzinsen dämpfen Das will die SP nun ändern. Raña schlägt eine Formularpflicht vor, die obligatorisch wird, sobald der Leerwohnungsbestand eine gewisse Schwelle erreicht. Im vergangenen Jahr lag dieser im Kanton Schwyz noch bei 0,72 Prozent. Im Allgemeinen wird von Wohnungsmangel gesprochen, wenn die Zahl der leer stehenden Wohnungen unter 1 bis 1,5 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes zu liegen kommt.

Mit dem nun geforderten Formular müsste der Wohnungsoder Hauseigentümer dem neuen Mieter die Höhe der Miete seines Vormieters – wie auch ein allfälliger Mietpreisaufschlag – bekannt geben respektive begründen.

Damit würde, so Raña, nicht nur Transparenz geschaffen: «Die Pflicht, die Vormiete offenzulegen, hätte zugleich eine mietzinsdämpfende Wirkung», zeigen sich die Motionäre überzeugt.

Beim Hauseigentümerverband kommt die Idee nicht gut an: «Wir lehnen eine solche Formularpflicht selbstverständlich ab», hält Peter Dettling, Präsident des Hauseigentümerverbandes Schwyz und Umgebung, fest.

Dettling, Lauerzer FDP-Kantonsrat, ist überzeugt: «Eine solche Pflicht verursacht unnötigerweise zusätzliche Vorschriften und bürokratische Aufwendungen. » Dies vor allem dann, wenn so-gar noch geringfügige Erhöhungen schriftlich begründet werden müssten. Nur wenige Kantone würden ausserdem eine solche Pflicht kennen, «die meisten kennen keine solche», so Dettling.

Hauseigentümer lehnen die Idee postwendend ab In der Tat könnte mit einem solchen Formular grössere Transparenz entstehen, gibt Dettling zu. Allerdings würden kleinere Sanierungen der Wohnungen, die ja häufig zwischen Mieterwechseln vorgenommen würden, nicht berücksichtigt. Das würde dazu führen, «dass kleinere Mietpreiserhöhungen ungerechtfertigt erscheinen ». Grund für den Wohnungsmangel sei, so Dettling, das zu geringe Angebot. Die Wohnbautätigkeit könnte grösser sein, argumentiert der Hauseigentümer-Präsident. Es fehle aber an bebaubaren Grundstücken.

Dettling: «Aus meiner Sicht kann der Wohnungsmangel effizient bekämpft werden, indem der inneren Verdichtung mehr Gewicht verliehen wird und end-lich konkrete Aufzonungen umgesetzt werden.»

Share
LATEST NEWS