Arzt verunfallt unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten
Nach der Kollision mit einem parkierten Auto fuhr der Beschuldigte einfach davon – er hatte einiges «intus».
Ein Arzt aus der Region nahm regelmässig starke Beruhigungsmittel ein – das letzte Mal im Frühling des vergangenen Jahres. Am selben Tag genehmigte er sich in einem Restaurant zusätzlich drei Deziliter Rotwein.
Als Arzt hätte er wissen müssen, dass diese Medikamente, vor allem in Kombination mit Alkohol, zu Verwirrtheit, Benommenheit, Schläfrigkeit und Bewegungsstörungen führen können. Dennoch setzte er sich ins Auto und fuhr zu einem nahe gelegenen Einkaufsladen.
Als er den Parkplatz rückwärts wieder verlassen wollte, lenkte er zu früh nach rechts ein und kollidierte mit einem korrekt parkierten Auto – es entstand an beiden Fahrzeugen Sachschaden.
Einfach weggefahren Er verfügte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz unter dem Einfluss des Medikaments und des Alkohols nicht über die notwendigen Leistungsreserven für das Bewältigen plötzlich auftretender schwieriger Strassen und Verkehrssituationen. Dies zeigte sich auch darin, dass er beim Einsteigen in sein Auto stark schwankte.
Hinzu kommt: Anstatt nach der Kollision dem Besitzer des beschädigten Autos eine Nachricht mit Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen oder die Polizei zu verständigen, fuhr der Arzt nach Hause. Dort genehmigte er sich eine Flasche Rotwein. Als die Polizei bei ihm eintraf, konnte sie nicht mehr feststellen, wie hoch der Blutalkoholwert bei der Fahrt und der Kollision gewesen war. Dieses Verhalten hat Konsequenzen.
Taktischer «Nachtrunk» Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann per Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten bei Unfall und Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit.
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Arzt nach der Kollision nicht ausschliessen konnte, dass ein Schaden entstanden war. Er musste darum damit rechnen, dass die Polizei Massnahmen ergreifen wird, um festzustellen, ob er fahrfähig war oder nicht. Durch den «Nachtrunk» zu Hause erschwerte er diese Ermittlungen wesentlich.
Der Arzt erhält darum eine Geldstrafe von dreissig Tagessätzen zu 350 Franken, die zugunsten einer zweijährigen Probezeit ausgesetzt wird. Zudem muss er eine Busse von 7800 Franken und Verfahrenskosten über 3200 Franken berappen.