Mobilfunkanlagen geraten ins Visier kritischer Bürger
An der Gemeindeversammlung in Alpthal ist eine Pluralinitiative beraten worden, die den Wildwuchs von Mobilfunkanlagen verhindern will. Zwei Anträge, die den Gegenvorschlag des Gemeinderats betreffen, sind angenommen worden.
Zu Beginn der Gemeindeversammlung in Alpthal, die von 45 Bürgerinnen und Bürgern in der Mehrzweckanlage am Freitagabend besucht worden ist, skizzierte die Gemeindepräsidentin Luzia Bühner die Probleme, die sich der Kommune stellen: Zu kleines Wohnangebot in der Gemeinde Alpthal, zu wenig Schülerinnen und Schüler, ein abnehmendes soziales Dorfleben, keine Gastrobetriebe im Orts-teil Alpthal und Nachwuchsprobleme im Gemeinderat. Um all dies besprechen zu können, soll demnächst ein Gemeindeanlass über die Bühne gehen, an dem mögliche Massnahmen diskutiert werden.
An der Gemeindeversammlung in Alpthal sind Nachtragskredite, Investitionsrechnung und die Rechnung 2022 genehmigt worden. Die Alpthaler Bürgerinnen und Bürger genehmigten zudem den Antrag des Gemeinderats, Celia Young-Hi Kim einzubürgern.
Alpthaler Baureglement im Fokus
Angesichts drohender Antennenwälder geraten Mobilfunkanlagen verstärkt ins Visier kritischer Bürgerinnen und Bürger: Auch in Alpthal formiert sich Widerstand gegen den Wildwuchs von Handyantennen.
Nancy Eckert, Initiantin, stell-te die Pluralinitiative «Anpassung des Baureglements hinsichtlich der Integration des Regelungsbereichs Mobilfunkanlagen » vor: «In letzter Zeit wurden vermehrt Baugesuche für Mobilfunkanlagen auf dem Gemeindegebiet eingereicht. In der Auseinandersetzung mit der Thematik wurde festgestellt, dass es im Alpthaler Baureglement – im Unterschied zu anderen Schwyzer Gemeinden – keine Bestimmungen zur Bewilligung von Mobilfunkanlagen gibt.» Aufgrund dessen wurde eine Pluralinitiative eingereicht, die das Ziel verfolgt, diese Regelungslücke zu schliessen und auf diese Weise einen möglichen Wildwuchs von Mobilfunkantennen in der Gemeinde Alpthal zu verhindern.
Der Gemeinderat Lukas Bisig stellte den Gegenvorschlag des Gemeinderates vor: Im Ansatz scheine der Gemeinderat diese Initiative gutzuheissen, unterbreitet den Bürgern aber eine Alternative. «Die Initianten geben vor, der Vorschlag des Gemeinderates gehe zu wenig weit, weil er dem Schutzgedanken der Bevölkerung zu wenig Beachtung schenke», führte Bisig aus: Der Gemeinderat sei bestrebt, innerhalb der kommunalen Reglemente die bestmöglichen und realistisch umsetzbaren Grundlagen für den Bau von zusätzlichen Mobilfunkantennen zu schaffen. Abstand zu den Schutzzonen soll möglichst gross sein Massgeblich unterscheiden sich die Initiative und der Gegenvorschlag in drei Punkten: Aus Sicht der Initianten soll die Koordination mittels Erstfrage an die Gemeinde erfolgen, wodurch die Gemeinde die Einhaltung des übergeordneten feldminimalen Mobilfunkabdeckungsplans gewährleisten soll.
Derweil sieht der Gegenvorschlag vor, dass, um eine Interessenabwägung der Baubewilligungsbehörde zu ermöglichen, die Gesuchsteller neben dem geplanten Standort Alternativstandorte zur Abdeckung des fraglichen Perimeters zu bezeichnen haben.
Zweitens befürchten die Initianten eine Schlechterstellung von gemischten Wohn- und Gewerbezonen gegenüber den Wohnzonen. Und drittens wollen die Initianten durchsetzen, dass Mobilfunkanlagen gemäss dem übergeordneten feldminimalen Mobilfunkabdeckungsplan mit möglichst grossem Abstand zur Wohnzone zu realisieren seien: «In den Schutzzonen und in der unmittelbaren Umgebung von Schutzzonen und Schutzobjekten sind visuell als solche wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen nicht zulässig », fordern die Initianten.
Mittels Anträgen wird der Gegenvorschlag erweitert
An der Gemeindeversammlung wurde der Antrag gestellt, dass der Absatz «Die Gesuchsteller stellen eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen sicher» in den Gegenvorschlag des Gemeinderats aufgenommen werden soll. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 13 Stimmen angenommen.
Ein weiterer Antrag hatte zum Ziel, dass der Absatz «Nach Erfüllung des fernmelderechtlichen Versorgungsauftrags sind keine weiteren Mobilfunkanlagen zulässig» in den Gegenvorschlag des Gemeinderats aufgenommen werden soll. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Ein dritter Antrag bezweckte die Gleichstellung von gemischten Wohn- und Gewerbezonen mit Wohnzonen. Dieser Antrag wurde schliesslich mit 23 zu 14 Stimmen angenommen.
Über die Pluralinitiative und den Gegenvorschlag wird am 18. Juni an der Urne abgestimmt: An der Urne kann sich der Souverän sowohl für die Pluralinitiative als auch für den Gegenvorschlag aussprechen. Sollten sowohl der Vorschlag der Plural-initiative wie auch der Gegenvorschlag des Gemeinderats angenommen werden, kommt es zu einer Stichfrage, mittels derer eruiert wird, welcher Vorschlag obsiegen mag.
Foto: Magnus Leibundgut