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Polizisten nachgeäfft – 1400 Franken Busse

Es gibt Sachen, die unterlässt man lieber. Polizisten provozieren gehört definitiv dazu, wie ein Blick in einen aktuellen Strafbefehl zeigt.

Mitg. Falsch und unfair wäre es, zu behaupten, Polizisten würden keinen Spass verstehen. Ausser Frage steht aber, dass es eine rote Linie gibt. Wer diese überschreitet, muss sich auf juristische Konsequenzen gefasst machen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der polizeiliche Dienst aktiv gestört wird. So passiert am 9. Oktober 2021 an der Schmiedenstrasse in Einsiedeln.

Ein Einheimischer spazierte etwas gar neugierig an einer Fahrzeugkontrolle der Kantonspolizei vorbei. Dabei bewegte er sich genau wie einer der Polizisten, schaute ebenfalls ins Innere des Wagens. Als der Polizist die Reifen kontrollierte, äffte der Einsiedler ihn wieder nach, die exakt gleiche Bewegung. Was im Kindergarten noch als halbwegs lustig durchgehen mag, läuft im Erwachsenenalter eher unter purer Provokation.

Dann wurde der Mann ausfällig: «Dubel!», beschimpfte er die Patrouille der Kapo. Damit die Lage nicht eskaliert, brachen die Polizisten die Fahrzeugkontrolle ab. Man liess den Autofahrer ziehen, auch wenn man bei ihm Verstösse entdeckt hatte. Der Störenfried weigerte sich zunächst, seinen Ausweis zu zeigen, und stellte sich drohend vor den Beamten auf. Seine Identität war aber rasch geklärt.

Der Mechaniker nahe am Pensionsalter scheint generell ein Problem mit Uniformen zu haben, wie ein Blick auf einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl zeigt. Anfang Jahr ärgerte er sich an der Hauptstrasse in Einsiedeln über eine Mitarbeiterin der Securitas, die ihn weggewiesen hatte. «Dumme Kuh!», schrie er die Frau an. Diese verständigte die Polizei.

Als eine Patrouille vor Ort eintraf, verlor der Mann vollends die Kontrolle. Er wollte den Polizisten die Faust ins Gesicht schlagen und trat mit den Füssen nach ihnen. Der Schläger wurde überwältigt und mit leichten Verletzungen hospitalisiert.

Sein Verhalten kostet ihn 4000 Franken Für beide Vorfälle kam jetzt die Quittung der Staatsanwaltschaft: Der Mechaniker wurde zu einer Busse von 1400 Franken verurteilt, und er muss Gebühren in der Höhe von 2660 Franken bezahlen. Zur Last gelegt wurden ihm die Hinderung einer Amtshandlung, eine vorsätzliche Störung des Polizeidiensts und die vorsätzliche Verweigerung von Angaben.

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