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25-Jähriger kam mit der Trennung nicht klar

Es fing als Online-Romanze an und endete im Bezirk Einsiedeln mit einer eingeschlagenen Frontscheibe.

fko. Ein 25-Jähriger aus dem Bezirk Einsiedeln lernte im Herbst 2022 auf Social Media eine Frau kennen. Es kam zu einer Beziehung, die sie aller-dings bereits Anfang 2023 we-gen Meinungsverschiedenheiten einseitig beendete. Dies wollte der Mann so nicht hinnehmen. Er versuchte sie da-rum per WhatsApp zu überreden, ihm eine zweite Chance zu geben und die Beziehung wieder aufzunehmen. So schrieb er ihr während zweier Monate täglich 30 bis 40 Nachrichten – teilweise bis spät in die Nacht.

Zusätzlich suchte er sie wiederholt an ihrem Wohnort auf – wo er für sie Blumen, Schokolade und Dekofiguren deponierte.

Betrunken Scheibe eingeschlagen Mitte Februar rief er sie schliesslich mitten in der Nacht an – und versuchte, sie während des rund 90 Minuten dauernden Gesprächs zu überreden, die Beziehung mit ihm fortzusetzen. Sie wollte sich allerdings nicht mehr darauf einlassen – darum rief er sie noch weitere Male an.

Gegen vier Uhr morgens machte er sich dann alkoholisiert zu ihrem Wohnort auf und schlug mit einem Stein die Frontscheibe ihres Autos sowie die fahrerseitige Scheibe ein. Er verursachte so einen Sachschaden von rund 2800 Franken. Aber nicht nur das. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hält in ihrem Strafbefehl fest, dass die Frau durch die Telefonate und das unerwünschte Auftauchen an ihrem Wohnort «massiv in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt und unter psychischen Druck gesetzt» wurde. Sie habe es nicht mehr ausgehalten und sei zeitweilig sogar zu ihren Eltern gezogen. Der Mann habe ihr Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Geldstrafe, aber kein Widerruf

Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn darum per Strafbefehl wegen mehrfacher Nötigung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken – bei einer Probezeit von vier Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 1760 Franken berappen.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet allerdings auf den Widerruf der dreijährigen Probezeit für eine 2020 verhängte bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Probezeit wird um ein Jahr auf vier Jahre verlängert.

Die Zivilforderung der Geschädigten über rund 2074 Franken wird auf den Zivilweg verwiesen.

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