Nun steigen die Prämienverbilligungen
Da die Durchschnittsprämien steigen, haben nicht nur mehr Personen Anspruch auf die Prämienverbilligung, sondern die ausbezahlten Beiträge fallen auch höher aus.
Der Schock sitzt bei vielen Leuten auch Tage nach Verkündung der neuen Prämien immer noch tief. Ein Teil der zusätzlichen finanziellen Belastung wird im Kanton Schwyz nächstes Jahr jedoch auch durch höhere Beiträge aus der Prämienverbilligung getragen. Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter der Ausgleichskasse/ IV-Stelle Schwyz, erklärt zum Pflaster auf die «Prämienwunde»: «Steigt die Durchschnittsprämie der Krankenversicherung, so erhöht sich der Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung entsprechend. Auch der Grenzwert der Höchsteinkommen erhöht sich entsprechend, und es erhalten mehr Personen Zugang zur Prämienverbilligung.» So erhält eine alleinstehende Person im kommenden Jahr durch die 7,5-prozentige Prämienerhöhung schätzungsweise 350 Franken mehr aus der Prämienverbilligung, ein Ehepaar mit zwei Kindern rund Tausend Franken mehr. Kanton rechnet mit 85 Millionen Prämienverbilligung Der Grenzwert der Höchsteinkommen verschiebt sich bei einer alleinstehenden Person von geschätzten 41’000 Franken auf rund 41’400 Franken, bei einem Ehepaar mit zwei Kindern von zirka 79’200 auf 80’200 Franken. Wie viele Personen im kommenden Jahr zusätzlich Prämienverbilligung im Vergleich zum Vorjahr erhalten, könne man aber erst am Ende des nächsten Jahres definitiv sagen – dies sei auch vom Anmeldestand abhängig, erklärt Andreas Dummermuth.
Bei der Berechnung der Prämienverbilligung wird stets auf eine kantonale Richtprämie Bezug genommen. Diese entspricht neunzig Prozent der Durchschnittsprämie, die laut Dummermuth nun höher als erwartet angestiegen ist und zu höheren Beiträgen aus Steuergeldern führt.
«In Bezug auf die Gesamtausgaben führt der effektive Prämienanstieg dazu, dass im kommenden Jahr mehr an Prämienverbilligungen ausgerichtet wird, als im Budget 2024 vorgesehen war. Wir rechneten mit 81,1 Millionen Franken. Nun wird das Volumen aber voraussichtlich 85 Millionen Franken betragen. Die Prämienrunde wird mit zusätzlichen rund 3,9 Millionen Steuerfranken abgefedert.» Volksabstimmung auf Bundesebene so gut wie sicher Die zukünftige Ausgestaltung der Prämienverbilligung wird derzeit politisch heiss diskutiert. Andreas Dummermuth ist sich sicher, dass es zu einer nationalen und eventuell auch zu einer kantonalen Volksabstimmung kommen wird. Momentan liegen eine Initiative der SP Schweiz und ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments vor.
Der Bundesrat lehnt die SP-Initiative, die vorsieht, dass Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen, ab. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Kantone abhängig von der Prämienlast zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Kosten bei der Krankenversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden.
«Bei beiden Varianten wird eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung zur Prämienverbilligung notwendig. Parallel dazu hat die SP Schwyz im März entschieden, eine kantonale Initiative zu starten. Die Unterschriftensammlung läuft noch. Es ist also absehbar, dass sich auch die Schwyzer Stimmbevölkerung zur Prämienverbilligung äussern kann», erklärt Andreas Dummermuth.