Veloweg-Gesetz rückt in den Fokus
IN KÜRZE
Kanton. Der Schwyzer Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Vorlage zum kantonalen Gesetz über Velowege (KVWG). Das Gesetz regelt Bau und Unterhalt kantonaler Velowege.
Gemäss Bundesauftrag ha-ben die Kantone dafür zu sorgen, dass die bestehenden und vorgesehenen Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit innert fünf Jahren in behördenverbindlichen Plänen festgehalten und diese Pläne periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Mit dem KVWG sollen nun die Planungsgrundsätze für die Velowegnetze, die Aufgaben des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden sowie weiterer Strassenträger umschrieben und die Finanzierung geregelt werden.
Geänderte Formulierung zum Einbezug von Dritten Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen beantragt dem Schwyzer Kantonsrat einstimmig, dem neuen kantonalen Gesetz über Velowege zuzustimmen. Lediglich eine Änderung der Formulierung zum Einbezug Dritter bei der Planung von Velowegen wurde gewünscht, was der Schwyzer Regierungsrat nun so berücksichtigt hat: So sollen die Strassenträger, betroffene Grundeigentümer sowie interessierte Körperschaften und Organisationen bei der Planung der Velowegnetze nicht bloss angehört werden, sondern sich daran beteiligen können. Sie sollen «sachgerecht in die Planung der Velowegnetze miteinbezogen werden». Der planenden Behörde soll beim Entscheid darüber, wie der Einbezug Dritter in geeigneter Form erfolgen soll, ein Ermessensspielraum verbleiben./ cc