Das Vertrauen der Familie missbraucht
Ein Ausserschwyzer bediente sich am Geld seines beeinträchtigten Bruders und manipulierte Kontodokumente.
fko. Die Mutter eines 50-jähriger Ausserschwyzers amtete seit dem Jahr 2015 als Vormund und spätere Beiständin von dessen geistig beeinträchtigtem Bruder. Der Beschuldigte vereinbarte ab dem Jahr 2017, ihr beim Erstellen des Rechenschaftsberichts über die finanzielle Situation seines Bruders zu helfen. Zudem machte er mit ihr ab, dass er künftig an ihrer Stelle Einzahlungen für den Bruder und sie selbst vornimmt.
Sie hob jeweils das Geld an ihrem Wohnort ab und überreichte es ihm persönlich oder per Postzustellung. Was sie zu dem Zeitpunkt nicht wusste: Der ausgebildete Betriebswirt war seit dem Jahr 2008 arbeitslos. Eigenes wirtschaftliches Fortkommen im Vordergrund Bis am Ende des Jahres 2017 beglich der Beschuldigte die Rechnungen wie abgemacht – danach verwendete er das Bargeld, insgesamt 44’573 Franken, für sein eigenes wirtschaftliches Fortkommen.
Im Sommer des Jahres 2020 erhielt er zudem bei einem Detailhändler Hausverbot, da er Ladendiebstahl begangen hat-te. An dieses Hausverbot hielt er sich aber nicht. Für diese Delikte verurteilte ihn die Schwyzer Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen mehrfacher Veruntreuung, Hausfriedensbruch und geringfügigen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von Hundert Tagessätzen à dreissig Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 950 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 4502 Franken muss er bezahlen.
Bericht fälschlicherweise von der Kesb genehmigt Damit aber noch nicht genug: Im Sommer des Jahres 2017 manipulierte der 50-Jährige einen Postauszug des Kontos seines Bruders sowie den Kontoabschluss für das Jahr 2016. Dieser zeigte danach einen Kontostand von rund 14’500 Franken an – statt den rund 4432 Franken auf dem Originaldokument. Dies, um zu verschleiern, dass er 10’000 Franken vom Konto des Bruders abgehoben hatte.
Die Dokumente wurden zudem Bestandteil des Rechenschaftsberichts der Mutter, der das Vermögen des Bruders inkorrekt darstellte und fälschlicherweise von der Kesb genehmigt wurde.
Per Strafbefehl wurde der 50-Jährige wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer zusätzlichen bedingten Geldstrafe von dreissig Tagessätzen à dreissig Franken mit zwei Jahren Probezeit und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Ein Tagessatz gilt durch erstandene Haft als geleistet. Hinzu kommen Verfahrenskosten über 1760 Franken.