Regierung gegen einheitlichen Steuersatz für Unternehmen
Auch vier Jahre nach der Umsetzung der Steuerreform im Kanton Schwyz sieht die Regierung den Zeitpunkt für einen Einheitssatz für juristische Personen nicht gegeben.
Eine Antwort und gleichzeitig keine Antwort erhalten haben die drei FDP-Kantonsräte Heinz Theiler (Arth), Urs Rhyner (Feusisberg) und Rita Lüönd (Schwyz) auf ihre Interpellation. In dieser erkundigen sie sich nach den Auswirkungen, welche Steuerreform, AHV-Finanzierung (auf den 1. Januar 2020 vollzogen) und Ergänzungssteuer auf die Finanzen im Kanton Schwyz haben.
Zu früh für ein Fazit In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass die Auswirkungen erst beurteilt werden können, wenn die Jahre 2020 bis 2024 vollständig veranlagt sind. Während dieser Zeit gilt für die ehemaligen Statusgesellschaften (793 an der Zahl) eine Übergangsphase mit reduzierter Besteuerung. Für die Jahre 2020 und 2021 lässt sich bilanzieren, dass die neuen Zusatzabzüge für Forschung und Entwicklung sowie Patente «nur sehr zurückhaltend beantragt wurden». Die Steuermindereinnahmen schätzt die Regierung «als gering» ein. Im Zuge der damaligen Steuerreform wurde die Einführung eines Gesamtsteuersatzes (Einheitssatz) für juristische Personen ebenfalls diskutiert. Die Regierung hat weiterhin grosse Vorbehalte zur Finanzierbarkeit eines Gesamtsteuersatzes, ging man damals doch von jährlichen Mindereinnahmen von 36,5 Millionen Franken aus. Da auch Bezirke und Gemeinden ihre Steuerfusshoheit verlieren würden, sieht die Regierung weiterhin keine Prüfung eines kantonsweiten Gesamtsteuersatzes vor.