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Ameos kündigt Spitaldirektorin

IN KÜRZE

Claudia Kühn war seit dem 1. Oktober 2023 Spitaldirektorin der Ameos Seeklinik in Brunnen – jetzt wurde sie abberufen.

Claudia Kühn, die Spitaldirektorin der Ameos Seeklinik in Brunnen, wurde letzte Woche mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Entscheidung soll die Geschäftsführung nach sorgfältiger Prüfung getroffen haben. Die Gründe für die sofortige Trennung sollen persönlicher Natur sein.

Karin Auf der Maur, zuständig für die Kommunikation der Ameos-Standorte in der Schweiz, sagt auf Anfrage: «Wir bestätigen, dass Frau Claudia Kühn nicht mehr als Spitaldirektorin am Ameos Seeklinikum Brunnen tätig ist. Das Arbeitsverhältnis wurde aus persönlichen Gründen beendet. Unter Achtung der Persönlichkeitsrechte können wir darüber hinaus über die Gründe keine Auskunft erteilen.» Genauere Informationen werden also nicht bekanntgegeben.

Kühn war erst seit 1. Oktober im Amt Claudia Kühn wurde erst noch im vergangenen Herbst als neue Direktorin vorgestellt. Bevor sie am 1. Oktober 2023 das Amt antrat, war sie ab Oktober 2020 als Leiterin Medizinische Spezialgebiete in der Hirslanden-Klinik St. Anna und davor für mehrere Jahre als Leiterin der Intensivbehandlungsstation im Spital Schwyz tätig.

Wie die Ameos Seeklinik in Brunnen weiter bekannt gibt, werden bis zur Ernennung eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin die Aufgaben der Spitaldirektion interimistisch von Thomas Pfeifer, Regionalgeschäftsführer Ameos Süd, und Freddy Eppacher, Mitglied des Vorstandes Ameos Gruppe, übernommen. «Wir sind zuversichtlich, dass wir zeitnah eine qualifizierte Nachfolge präsentieren können », lässt sich Karin Auf der Maur zitieren.

Schwyz. Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die Teilrevision des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen (EMG) in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gesetzesrevision bezweckt in der Hauptsache, dass Schweizer Bürger künftig bei einem Wohnsitzwechsel den Heimatschein nicht mehr in der Niederlassungsgemeinde hinterlegen müssen.

Heute können die Einwohnerämter direkt auf das Personenstandsregister im Zivilstandswesen (Infostar) zugreifen. Als Folge davon kann auf die im Gesetz verankerte Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins beim Einwohnermeldeamt verzichtet werden. Zusätzlich sind im Entwurf weitere Anliegen der Einwohnerämter aufgenommen worden. Dazu gehört die Möglichkeit der Gemeinden, Telefonnummern und E-Mail-Adressen bei Einverständnis der Betroffenen als fakultativen Registerinhalt zu erfassen. Weiter soll die Drittmeldepflicht für Leitende von Kollektivhaushalten ausgeweitet werden. Sodann braucht es eine gesetzliche Klärung der lediglich in der Aufenthaltsgemeinde lebenden Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden findet bis 15. Oktober 2024 statt. Nachfolgend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen./Mitg.

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