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Zuger- und Vierwaldstättersee sind von Quaggamuscheln befallen

Zuger- und Vierwaldstättersee sind  von Quaggamuscheln befallen Zuger- und Vierwaldstättersee sind  von Quaggamuscheln befallen

Zu spät: Im Zugersee und im Vierwaldstättersee ist die invasive Quaggamuschel nachgewiesen worden. Das Schadenspotenzial ist riesig.

Die Quaggamuschel erreichte den Kanton Schwyz. Die invasive Art, die am Genfersee schon Kosten in Millionenhöhe verursachte, hat nun auch den Zugersee sowie den Alpnacher Arm des Vierwaldstättersees befallen. Die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee teilte am Dienstag mit, dass die Muscheln bei Taucharbeiten gefunden worden sind.

«Das sind schlechte Nachrichten. Wir hatten natürlich etwas anderes gehofft, aber man konnte den Befall nie ausschliessen », sagt Philip Baruffa, Abteilungsleiter Gewässerschutz beim Kanton Schwyz. Eingeschleppt wurde die Quaggamuschel wohl von Booten, die zuvor in einem anderen, bereits befallenen Gewässer unterwegs waren. Besonders schlimm: Es ist keine Methode bekannt, diese Muschel wieder loszuwerden. Auch eindämmen kann man deren Ausbreitung nicht. «Sie sind nicht wie invasive Pflanzen, die man an der Wurzel ausreissen kann», erklärt Baruffa.

Auch der Ägerisee könnte betroffen sein Die Ausbreitung im Zuger- und Vierwaldstättersee ist somit nicht zu stoppen, und auch der Ägerisee könnte betroffen sein. Entsprechende Proben lieferten bislang unklare Ergebnisse, die Hoffnung auf einen quaggamuschel- freien Ägerisee besteht noch.

Derzeit sei es noch schwierig, die kommenden Schäden wegen der Muschel abzuschätzen. «Das Schadenspotenzial ist aber riesig, wie man in anderen Kantonen sieht», so Baruffa. Allein die Universität Lausanne musste Ende 2023 rund sechs Millionen Franken einplanen, weil ihre durch Seewasser betriebenen Heiz- und Kühlkreisläufe von der Muschel befallen wurden und gereinigt werden müssen. Einschleppung wohl schon vor den eingeführten Massnahmen Die Gefahr der invasiven Muschel ist eigentlich schon länger bekannt, und Massnahmen in der Region laufen: Bereits vor rund einem Jahr führte der Kanton eine Reinigungspflicht bei Gewässerwechseln für alle immatrikulierten Boote ein, und seit Juni dürfen ausserkantonale Schiffe nicht mehr in Schwyzer Gewässern fahren (ausser in den zwei Konkordatsseen Vierwaldstätter- und Zürichsee, dort laufen die politischen Prozesse noch). «Es ist aber wahrscheinlich, dass die Einschleppung schon vor den Massnahmen passiert ist und wir den Befall erst jetzt definitiv nachweisen konnten», bedauert Baruffa.

Mit diesen schlechten Neuigkeiten vom Dienstag «wird die Reinigungspflicht umso wich-tiger, um die übrigen Seen wie etwa Lauerzer-, Sihl- oder Wägitalersee zu schützen», betont der Abteilungsleiter Gewässerschutz .

Ab dem 7. August wird in der ganzen Zentralschweiz koordiniert die Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt muss ein Gewässerwechsel mit einem Schiff sowie dessen Reinigung vorab über eine Onlineplattform gemeldet werden. Damit kann die bereits bestehende Reinigungspflicht neu auch von den Behörden kontrolliert werden. In der Region sind Reinigungsstellen beispielsweise in Arth, Gersau, Morgarten oder Unterägeri zu finden.

Auch Wassersportgeräte gründlich reinigen Zudem appelliert Baruffa dringend, auch Schiffe ohne Nummernschild sowie Wassersportgeräte wie Kanus oder Stand-up Paddles jeweils gründlich zu putzen. Nur mit einer solchen Reinigung kann die Quaggamuschel- Ausbreitung auf andere Seen sowie die Einschleppung von anderen Arten eingedämmt werden.

Die Quaggamuschel ist eine invasive, gebietsfremde Art mit grossem Schadenspotenzial. Sie stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in unseren Gewässern rasant aus. Als Hauptgrund für die Verbreitung gelten Boote, die das Gewässer wechseln. Der Bodensee und Genfersee sind bereits breit besiedelt, man findet sie dort in Ansammlungen von bis zu 25’000 Muscheln pro Quadratmeter. Quaggamuscheln verändern und verarmen Lebensräume, verstopfen Seewasserfassungen, führen zu Einbussen in der Fischerei und beeinträchtigen die Erholungsnutzung im See.

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