Veröffentlicht am

Kantonalbank deckelt Löhne der Geschäftsleitung

Kantonalbank deckelt Löhne  der Geschäftsleitung Kantonalbank deckelt Löhne  der Geschäftsleitung

Die hohe Vergütung für die Geschäftsleitung hat ein politisches Nachspiel. Der Bankrat hat bereits einen Lohndeckel beschlossen. Und er stellt grundsätzliche Fragen an die Politik.

Die Löhne der Geschäftsleitung der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) haben im Frühjahr hohe Wellen geschlagen: Die Gesamtvergütung für die fünf Mitglieder der Geschäftsleitung stieg im vergangenen Jahr von rund 2,5 Millionen auf fast 4 Millionen Franken an. Das hatte politische Konsequenzen: Ende Juni stimmte der Kantonsrat einer Motion zu, welche die Deckelung der Geschäftsleitungslöhne bei der SZKB forderte.

Nun nimmt Bankratspräsident August Benz Stellung zur Kontroverse um die Lohnpolitik der Schwyzer Kantonalbank. Er sagt, die Debatte habe ihn nicht überrascht, denn die Vergütung von Gremien werde immer genau und kritisch beobachtet. «Überrascht hat mich, dass die Fakten über die Gründe des ausserordentlichen Ausschlags der Vergütung der Geschäftsleitung kaum eine Rolle gespielt haben.» Denn: «Der Ausschlag in der Auszahlung dieses Jahr war auf die zurückgehaltenen Vergütungsanteile vergangener Geschäftsjahre zurückzuführen und war und ist ausserordentlich», erklärt Benz und ergänzt: «Das haben wir den politischen Vertretern auf allen Stufen mehrmals erklärt.» Anpassungen vor Kantonsratsdebatte beschlossen Der Bankrat hat das Vergütungsreglement bereits vor der Kontroverse im Frühjahr überarbeitet. «Der Bankrat war schon vor drei Jahren der Ansicht, dass vor allem die variable Vergütung der Geschäftsleitung zu hoch angesetzt war», sagt Benz. Per 1. Januar 2024 sei ein neues Reglement in Kraft gesetzt worden. «Kernpunkte des neuen Reglements sind zum einen eine weniger variable Vergütung zugunsten einer höheren fixen Vergütung. Zum anderen wurde der Verzicht auf feste und starre Strategieperioden mit der Auszahlung der zurückgehaltenen variablen Strategieanteile zugunsten einer rollierenden Auszahlung nach einer dreijährigen Sperrfrist angepasst», so Benz.

Doch dabei ist es nicht geblieben. Als sich im Herbst 2023 das sehr gute Ergebnis der Bank abgezeichnet habe, sei das neue Reglement noch einmal auf den Prüfstand gestellt worden. «Die Überprüfung des Vergütungsreglements während der ersten Hälfte 2024 nahm auch Rücksicht auf die Aussagen aus dem Kantonsrat vom April 2024», sagt Benz. Im Juni habe der Bankrat die Anpassungen dann beschlossen. «Diese sehen eine Deckelung der jährlichen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung vor.» Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Drei Millionen pro Jahr sind das Ziel Parallel dazu läuft nun der politische Prozess. Der Regierungsrat hat aufgrund der überwiesenen Motion den Auftrag, eine Gesetzesanpassung vorzulegen. Benz sagt, der Bankrat habe seine Hausaufgaben gemacht, die geplante Deckelung der Löhne sei den Kantonsratsfraktionen und der Regierung im Juni – noch vor dem Entscheid im Parlament – mitgeteilt worden. Genützt hat es nichts, die Motion wurde dennoch überwiesen, wenn auch sehr knapp.

Für den Bankratspräsidenten stellen sich nun grundsätzliche Fragen: «Wer hat die Aufgabe und die Kompetenz, die-sen Lohndeckel zu setzen? Wer übernimmt damit die Verantwortung? Und ist es vernünftig, wenn der Deckel im Gesetz steht?» Der Bankrat habe nun eine «faire und angemessene» Deckelung eingeführt. Ziel sei eine jährliche Gesamtvergütung von plus/minus drei Millionen Franken für die Geschäftsleitung, was ungefähr dem Rahmen der vergangenen zehn Jahre entspreche.

Was für eine Bank will die Politik?

«Wenn die Politik nun entscheidet, die Kompetenz zum Festsetzen der Geschäftsleitungsvergütungen zu übernehmen und gesetzlich zu verankern, dann geht damit auch die Verantwortung für die Auswirkungen auf die Geschäftsleitung und die Bank in die Verantwortlichkeit der Politik über», stellt Benz klar. Wie diese Verantwortung aussehen soll, sei in der politischen Diskussion bisher nicht angesprochen worden.

Wichtig sei nun, dass die Politik sich überlege, welche Ziele sie mit der gesetzlichen Deckelung verfolge. «Die politische Debatte muss klären, was für eine Bank der Kanton in Zukunft ha-ben möchte.» Die Vergütungsfrage sei dabei ein wichtiges Element. «Ein Entscheid, wie ein gesetzliches Festschreiben von Geschäftsleitungsvergütungen, wird grosse Auswirkungen auf die Bank haben», ist Benz überzeugt. Und er kritisiert: «Es ist ein Widerspruch zum Wunsch der Politik, den Bankrat und damit die Führung der Bank stärker zu entpolitisieren.»

Share
LATEST NEWS